Neue Filme neue Abmahnung - "Der Hobbit - eine unerwartete Reise"

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Warner Bros. Entertainment GmbH verfolgt weiterhin Filesharing ihrer Filme in Tauschbörsen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

1. Worum geht es/Wer mahnt ab?

Die Abmahnwelle reißt nicht ab. So mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH den Film „Der Hobbit – eine unerwartete Reise“ ab.

2. Was ist Inhalt der Abmahnung?

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen mit der Abmahnung angebliche Urheberrechtsverletzungen geltend.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dem Abmahnungsempfänger wird der Vorwurf gemacht, den Film „Der Hobbit – eine unerwartete Reise“ im Internet über eine sog. Onlinetauschbörse (Filesharing) heruntergeladen und gleichzeitig für Dritte zum Herunterladen bereitgehalten zu haben.

3. Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Der Empfänger der Abmahnung wird zunächst dazu aufgefordert, innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist einer Unterlassungserklärung abzugeben. In den meisten Fällen liegt der Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Hier ist Vorsicht geboten. Diese Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben!

Darüber hinaus wird von den Rechtsanwälten ein Betrag in Höhe von 956.- € gefordert. Auch diesen Betrag sollten Sie nicht vorschnell anerkennen oder gar bezahlen, selbst wenn Sie etwas heruntergeladen haben sollten. Auch in diesen Fällen lässt sich nämlich der geforderte Betrag, erfahrungsgemäß mit einer guten anwaltlichen Argumentation, deutlich herunterhandeln.

4. Wie sollte auf die Abmahnung reagiert werden?

Bitte lassen Sie sich nicht einschüchtern und bewahren Sie zunächst Ruhe!

Sie sollten bitte, wie bereits angedeutet, keinesfalls vorschnell die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Auch sollten Sie nicht von sich aus mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen oder sich zur Zahlung des Betrages von 956.- € bereit erklären.

5. Bei Abgabe der Unterlassungserklärung sollte immer die gesetzte Frist beachtete werden

Sofern eine Prüfung Ihres Falles ergibt, dass eine Urheberrechtsverletzung hier nicht ausgeschlossen werden kann, so sollte zumindest fristgerecht eine modifizierte (=abgeänderte/abgeschwächte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine fachmännische Formulierung kann dabei erreichen, dass Sie eine ausreichende Unterlassungserklärung abgeben, aber hierdurch (im Gegensatz zur vorgefertigten Unterlassungserklärung) kein Schuldanerkenntnis abgeben.

6. Keine formulierte Unterlassungserklärung verwenden!

Bitte verwenden Sie weder eine selbst formulierte Unterlassungserklärung, noch ein Muster aus dem Internet. Sofern die Unterlassungserklärung nämlich nicht richtig formuliert ist ( z.B. weil eine Vertragsstrafe vergessen wurde), so droht im schlimmsten Fall eine kostenpflichtige einstweilige Verfügung. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das die Kosten schnell explodieren lassen kann!

Für konkrete Handlungsempfehlungen müsste man Ihren Fall einmal ganz individuell prüfen.

Sollte unter keinen Umständen eine Urheberrechtsverletzung nachweisbar sein, so müssten Sie noch nicht einmal eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dieses muss aber zunächst im Einzelfall geprüft werden.

Sollte in Ihrem Fall tatsächlich und unbestreitbar eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, so lassen sich dennoch im Einzelfall oftmals mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die geforderten Gesamtkosten deutlich reduzieren.

7. Erste-Hilfe-Hinweise bei einer Abmahnung

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung verwenden!

3. Fristen beachten !

4. Vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen!

Sehr gerne helfe ich auch Ihnen mit meiner Erfahrung aus über 100 Abmahnfällen.

Bei Interesse an einer Beratung oder Vertretung kontaktieren Sie mich gerne (zunächst kostenlos und unverbindlich) vorab per E-Mail oder Telefon. Auch können Sie mir gerne das Abmahnschreiben (auch zunächst völlig unverbindlich) per E-Mail zusenden.

Anschließend können wir ganz in Ruhe Ihren ganz persönlichen Fall besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Hiervon ist die gesamte außergerichtliche Abwicklung des Falles von der Beratung über die bis zum Aushandeln des für Sie bestmöglichen Vergleichs umfasst.

Mein oberstes Ziel ist es (was sich in den meisten Fällen erreichen lässt), dass Sie selbst bei einer berechtigte Abmahnung (also wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt) mit meinen Anwaltskosten zusammen weniger an die Gegenseite zahlen, als ursprünglich von den Abmahnern gefordert wird.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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