Neue Abmahnwelle wegen Urheberrechtsverletzung im Internet durch die Rechtsanwälte Simon und Partner

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Die Rechtsanwaltskanzlei Simon und Partner mahnt derzeit wieder verstärkt wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Den Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, Filme mit pornographischem Inhalt illegal im Internet in sog. Tauschbörsen für andere verfügbar gemacht zu haben.

Gegen eine Zahlung von 1543,00 € für einen Film und gegen Abgabe einer Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung wird den Betroffenen angeboten, die Angelegenheit zivilrechtlich abschließend zu erledigen.

Die Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung ist ohne Prüfung des Falles allerdings nicht ratsam, da oftmals im Einzelfall hierzu keine Verpflichtung besteht. Die Forderungen sind im Übrigen meines Erachtens völlig überzogen und sollten in keinem Fall gezahlt werden. Es empfiehlt sich deshalb die Prüfung jedes einzelnen Falles durch einen im Urheber- und Medienrecht tätigen Rechtsanwalt.


Sebastian Iben
Rechtsanwalt

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