Neue Abmahnung von Waldorf im Auftag von Randomhouse und RAe Negele pp. für div. Rechteinhaber

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Nutzer von Filesharing-Systemen und peer-to-peer-Netzwerken werden weiterhin abgemahnt

Trotz der Massenabmahnungen der Musik- und Filmindustrie tauschen weiterhin Millionen Nutzer Musik, Filme oder Software über Filesharing-Systeme und peer-to-peer-Netzwerke (P2P).

Die wirtschaftlichen Verluste, die die Unternehmen der Musik- und Filmbranche in den vergangenen Jahren hinnehmen mussten, haben dazu geführt, dass diese in den letzten Jahren massiv gegen die Nutzung von Tauschbörsen über Peer-to-Peer-Netzwerke vorgehen.

Daher erreichten uns mehrere Abmahnungen im Bereich des Filesharings vor. Hierbei handelt es sich um:

Abmahner: Waldorf Frommer

Auftraggeber: Randomhouse GmbH

Werk: Shades of Grey, EL James

und

Abmahner: Negele Zimmel Greuter Beller

Auftraggeber: z.B. M.I.C.M, BELIREX, Video Art

Werk: diverse Erotikfilme

In dieser aktuell bearbeiteten Abmahnung wurde die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filme beanstandet.

Die Abmahnung wird im Namen und im Auftrag der Zooland Music GmbH ausgesprochen.

Neben der Zahlung in Höhe von ab 700 € (RAe Negele pp.) und 806 € (Waldorf Frommer) wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begehrt.

Dem Schreiben ist das Muster einer Unterlassungserklärung beigefügt. Für den Eingang einer Unterlassungserklärung wird ebenfalls eine Frist gesetzt.

Der Zahlungsbetrag als auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung werden zusammen als Vergleichsangebot unterbreitet.

Beachten Sie die Gefahr von Folgeabmahnungen

Teil der Doppel-CD „Berlin - Tag & Nacht, Vol. 2" sind neben dem abgemahnten Werk rund 40 weitere Musikwerke.

Es ist daher mit weiteren Abmahnungen anderer Rechteinhaber für andere Titel durch ggf. andere Kanzleien zu rechnen.

Es kann daher zu Forderungen von mehreren tausend Euro kommen.

Mit dem Mittel der vorbeugenden Unterlassungserklärung kommen sie einer derartigen Konstellation jedoch zuvor.

Damit sind Sie den abmahnenden Rechteinhabern einen Schritt voraus und vermeiden unnötig hohe Rechtsanwaltskosten.

Aus aktuellem Anlass möchten wir zunächst darauf hinweisen, keine Reaktion ist der falsche Weg

Die abmahnende Kanzlei verklagt derzeit Abgemahnte, die nicht angemessen auf Abmahnungen oder gar nicht reagiert haben.

Es ist daher wichtig, sofern sie eine Abmahnung erhalten haben, sich Hilfe zu holen und richtig zu handeln, um derartigen Szenarien aus dem Weg zu gehen!

Wichtig ist zunächst:

  • Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass unbedingt Fristen eingehalten werden müssen und Eigeninitiative hier ausnahmsweise fehl am Platz ist.
  • Kontaktieren Sie den Abmahner niemals selbst! Sondern schaffen Sie Waffengleichheit.
  • Halten Sie sich auch fern von Halbwahrheiten und gut gemeinten Tipps und Vorlagen für Erklärungen in sog. Internetforen. Dies kann erfahrungsgemäß ein teures Nachspiel haben. Anwaltliche Hilfe ist gerade im Urheberrecht angezeigt.

Wie Sie richtig auf eine derartige Abmahnung reagieren, finden Sie in dem Artikel Was tun bei Filesharing Abmahnungen.