Neue Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke im Auftrag verschiedener Rechteinhaber wegen Filesharings

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Vorwurf richtet sich an Anschlussinhaber wegen angeblich illegalen Downloads von Spielfilmen aus Filesharing-Netzwerken

Es erreichen uns auch heute Abmahnungen von Rechteinhabern, welche über ihre Anwaltskanzlei Schutt Waetke gegen vermeintliche illegale Downloads vorgehen.

Bei den Auftraggebern handelt es sich beispielhaft um Elite Film AG oder Tobis Film GmbH für diverse Spielfilme

Neben der Zahlung von Beträgen in Höhe von 750,00 € wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begehrt.

Wie werden die Anschlussinhaber ermittelt?

Von einem mit der Überwachung von Filesharing-Netzwerken beauftragten Dienstleistungsunternehmen, seien die in der Abmahnung ersichtlichen Daten einer unlizenzierten öffentlichen Zugänglichmachung des Filmwerkes festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert worden.

Genannt wird hierbei, u.a IP-Nr, Datum / lokale Zeit, Dateiname, Datei-Hash, Client.

Zur Ermittlung der für die Rechtsverletzung verantwortlichen Person sei ein Auskunftsverfahren vor dem Landgericht durchgeführt worden.

Aufgrund des Gerichtsbeschlusses habe der Provider durch Auskunft Name und Anschrift des zur jeweiligen IP-Adresse gehörenden Anschlussinhaber mitgeteilt.

Für die Rechtsverletzung sei der Anschlussinhaber daher verantwortlich.

Abmahnschreiben soll Abgemahnten unter Druck setzen einem nachteiligen Vergleich zuzustimmen

Zusätzlich zu einer langatmigen Darstellung der (angeblich klaren) Rechtslage, soll beim Abgemahnten der Eindruck erweckt werden, der einzige Ausweg sei das Eingehen auf den vorgeschlagenen Vergleich. Dies wird oftmals mit vielen "einschlägigen" Urteilen unterfüttert.

Der Vergleich wird dem Abgemahnten, als großzügiges Angebot dargestellt, welches zur schnellen Erledigung der Sache dienen soll.

Erwähnt wird jedoch nicht, dass z.B. bei einer bloßen „Störerhaftung" ein Anspruch auf Schadenersatz gar nicht besteht.

Wie verhalte ich mich als Abgemahnter am besten?

Wie Sie richtig auf eine derartige Abmahnung reagieren, können Sie in meinem Ratgeber Filesharing-Abmahnung: Was tun?, nachlesen.

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