Münchner Rechtsanwälte mahnen "Riddick - Überleben ist seine Rache" ab

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Waldorf Frommer fordern € 815 für illegales Filesharing in Tauschbörsen

Die Universum Film GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mit der Verfolgung von Filesharing-Aktivitäten ihres Filmes „Riddick - Überleben ist seine Rache" beauftragt.

Um was geht es in dem Waldorf-Schreiben wegen „Riddick - Überleben ist seine Rache"?

In dem Schreiben behaupten Waldorf Frommer zunächst, der abgemahnte Anschlussinhaber hafte als Täter oder Störer für den Upload/Download des Films „Riddick - Überleben ist seine Rache". Konsequent fordern sie eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Schadensersatz. Der Schadensersatz beläuft sich auf € 815,00, gegliedert entsprechend § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00).

Niemals sollten Sie die Abmahnung als Betrug oder Abzocke abtun. Der illegale Upload von „Riddick - Überleben ist seine Rache" lässt sich jederzeit nachweisen.

Haftet der Anschlussinhaber immer selbst?

Verantwortlich sind nur Täter oder Störer. Wenn andere User wie Kinder, Partner, Mitbewohner, Mieter oder Besucher den Anschluss mitgenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Sofern es ein Mitbewohner war und der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten etc. eingehalten hat, entfällt auch noch die Störerhaftung.

Keine Experimente – Lieber gleich zum Spezialanwalt

Ziel unserer Verteidigung: Die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Verzicht auf eine modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt ausdrücklich vor Ratschlägen von manchen Anti-Abmahn-Anwälten. Diese raten – ohne Betrachtung des Einzelfalls – zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung", oft auch noch zur Zahlung von € 150,00 an die Gegenseite. Beides ist in vielen Fällen nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich und ein Schuldeingeständnis, wenn der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits über 17.000 Abgemahnte vertreten. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.

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