Mahnbescheid der RASCH Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung nach Abmahnung von Universal Music/EMI

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Wer eine Abmahnung der Rechtsanwälte RASCH aus Hamburg ignoriert hat, bekommt nun gerichtliche Post!

Zum Jahreswechsel haben die Anwälte der Musikindustrie den Erlass gerichtlicher Mahnbescheide beantragt, mit denen hohe Zahlungsforderungen von bis zu 6.000,00 Euro gesichert werden sollen. Die Mahnbescheide werden häufig von dem Amtsgericht Hamburg versendet.

Den förmlich zugestellten Mahnbescheiden ist meist lange zuvor eine Abmahnung der Rechtsanwälte RASCH wegen eines illegalen Datentausches in Computernetzwerken (sog. Filesharing) vorausgegangen.

Thilo Wagner
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Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens hat den Zweck, die drohende Verjährung möglicher Zahlungsansprüche aus der vermeintliche begangenen Urheberrechtsverletzung zu verhindern.

 Die Abmahnung kommt zuerst! Im Einzelfall Jahre vor dem Mahnbescheid...

 „UNERLAUBTE VERWERTUNG GESCHÜTZTER TONAUFNAHMEN....Sehr geehrter Herr/Sehr geehrte Frau......Gegenstand unseres Schreibens ist die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums.....Unsere Mandantin gehört zu den führenden deutschen Tonträgerherstellern. Durch unrechtmäßige Musikangebote im Internet entstehen diesen jährliche Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Der Großteil dieser Schäden wird über sogenannte Filesharing-Systeme verursacht....“. Seit einigen Jahren verschicken die großen Musikunternehmen wie Universal Music, Emi Music, SONY BMG oder Warner Music so formuliere Abmahnungen durch ihre auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälte RASCH aus Hamburg.

In dem Schreiben wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, inklusive einer Vertragsstrafe in Höhe von (jeweils!) 5.001,00 Euro „bei zukünftiger Zuwiderhandlung“, sowie die Zahlung eines ein „Vergleichsbetrags“ in Höhe von mindestens 1.200,00 Euro gefordert. Zudem ist der Abmahnung eine Kopie des Landgerichtsbeschlusses beigefügt, der die Adressdaten des Abmahnungsempfängers offenbart hat.

Diese Abmahnungsschreiben sind dringend ernstzunehmen! Meist sind zumindest die geltend gemachten Unterlassungsansprüche begründet. Die auf Unterlassung gerichteten Ansprüche können sogar sehr schnell im Wege einer kostenintensiven, einstweiligen Verfügung gegen den Abmahnungsempfänger durchgesetzt werden.

Die in der Abmahnung geltend gemachten Schadensersatzansprüche bestehen jedoch häufig nicht und sind in jedem Einzelfall genau nach Grund und Höhe zu prüfen. Bei einer frühzeitigen und richtigen Reaktion auf die Abmahnung kann in der Regel ein gerichtliches Verfahren und eine hohe Geldzahlung vermieden werden.

Wird die Abmahnung ignoriert, wird häufig und auch Jahre später zumindest der behauptete Schadensersatzanspruch in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht. Neben der meist sehr hohen Klageforderung drohen so zusätzlich empfindliche Gerichtskosten! Meist wird ein solcher Schadensersatz-Prozess durch den Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides eingeleitet.

So läuft das gerichtliche Mahnverfahren

 Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein spezielles, relativ schnelles und vereinfachtes Verfahrensinstrument, um einen Titel zur Vollstreckung von Geldforderungen zu erwerben. Hierfür muss der Anspruchsteller nur bei dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids stellen. Der Mahnbescheid wir dem Schuldner dann im automatisierten Verfahren zugestellt. Das Mahngericht prüft dabei nicht, ob der Anspruch überhaupt besteht!

Der Schuldner kann jedoch nach Erhalt des gerichtlichen Mahnbescheides innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, und damit den Eintritt der Rechtskraft zumindest zunächst verhindern.

Bei einem rechtzeitigen Widerspruch wird die Sache auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Gericht zur streitigen Entscheidung abgegeben. In diesem Fall findet ein “normales“ Gerichtsverfahren mit einer mündlichen Verhandlung statt. Wurde kein Widerspruch eingelegt, so erlässt der Rechtspfleger auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollwertiger Vollstreckungstitel und damit Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung.

Der Mahnbescheid hemmt den Verjährungseintritt!

Ein großer Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens ist die so genannte Verjährungsunterbrechung. Zahlungsansprüche verjähren in der Regel, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren durchgesetzt werden. Mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens wird die so immer drohende Verjährung gehemmt. Dies hat vor allem für lange zuvor ausgesprochene Abmahnungen große Bedeutung. So würden vermeintliche Ansprüche aus urheberrechtlichen Abmahnungen des Jahres 2008 mit Ablauf des Jahres 2011 verjähren! Diese Ansprüche könnten dann, auch wenn sie dem Grunde nach bestehen, aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden.

Zur Hemmung der Verjährung genügt es, dass noch kurz vor Eintritt der Verjährung bei einem Mahngericht ein Antrag auf Zustellung eines Mahnbescheides gestellt wird. Eine Hemmung der Verjährung tritt also auch dann ein, wenn der Mahnbescheid einige Tage nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt wird.

Richtige Reaktion bei Erhalt eines Mahnbescheides wegen einer Urheberrechtsverletzung

Dem Mahnbescheid sollte unbedingt widersprochen werden. Nach Erhalt des Mahnbescheids haben Sie hierfür genau zwei Wochen Zeit! Nach Ablauf dieser Frist ist der Widerspruch nicht mehr möglich!

Problematisch ist hierbei jedoch, dass das gerichtliche Mahnverfahren nach einem fristgerechten Widerspruch auf Antrag der gegnerischen Anwälte in ein streitiges, also “normales“ gerichtliches Verfahren übergeleitet werden kann. Spätestens dann müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen, wenn die geltend gemachten Forderungen einen Betrag von 5.000,00 Euro überschreiten. Durch das streitige gerichtliche Verfahren entstehen zudem meist sehr hohe Gerichts- und Verfahrenskosten, die der Verlierer des Prozesses alleine zu tragen hat. Der Ausgang des Verfahrens ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und häufig auch bei scheinbar einfachen Sachverhalten unwägbar.

Hierbei ist zu auf der anderen Seite zu beachten, dass auch die Anspruchsbegründung und Durchsetzung der Klageforderung für die RASCH Rechtsanwälte schwierig und ungewiss ist. Gerade die Beweisführung ist für die Anspruch stellenden Anwälte problematisch. Die Sach- und Rechtslage in Abmahnfällen muss wird zudem von verschiedenen Gerichten ganz unterschiedlich beurteilt. Insoweit besteht immer auch ein allgemeines Prozessrisiko.

Die in dem Zivilprozess geltend gemachten Ansprüche sind häufig viel zu hoch bemessen. So dürfen selbst begründete Abmahnkosten einen Betrag von 100,00 Euro nicht überschreiten. Und auch für die illegale Verbreitung geschützter Musiktitel können häufig nicht viele 1.000,00 Euro Schadensersatz, sondern schlimmstenfalls nur einige 100,00 Euro verlangt werden.

Eine genaue Darstellung der Sach- und Rechtslage und wie Sie sich am besten bei Erhalt einer Abmahnung der RASCH Rechtsanwälte verhalten, finden Sie hier.

Unter gar keinen Umständen sollten Sie persönlichen Kontakt mit den gegnerischen Anwälten aufnehmen. Schon gar nicht per Telefon! Meist geben Sie hierbei ungewollt persönliche Informationen preis, die in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden können. In einigen Abmahn-Verfahren werden sogar die in großer Sorge häufig vorschnell angerufenen Anwälte als Zeugen benannt. Diese Zeugen behaupten dann, dass der Abgemahnte bei dem Telefongespräch sein Verschulden eingeräumt habe!

Bei Erhalt eines Mahnbescheides ist es uneingeschränkt ratsam, sofort einen fachkundigern Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten. Der Urheberrechtsspezialist kann Sie über bestehende und drohende Schadenersatzansprüche aufklären und ungerechtfertigte Forderungen sicher abwehren. Hohe und vor allem unnötige Zahlungen werden so vermieden. Zudem kann meist noch die Einleitung eines streitigen gerichtlichen Verfahrens mit drohenden hohen Zusatzkosten verhindert werden.

ZUSATZTIPP - Klageverfahren:

Was Sie beachten müssen, wenn Sie bereits eine Klage der Rechtsanwälte RASCH für Universal Music, Sony, Emi Music oder Warner nach einer Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie hier.

WAGNER HALBE Rechtsanwälte

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