Feuchtgebiete (Film) – € 815,00 Abmahnung Waldorf Frommer

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Münchner Kanzlei verfolgt den Film „Feuchtgebiete" in Tauschbörsen

Die Firma Majestic Film GmbH lässt Abmahnungen mit der Überschrift Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss an Inhaber von Internetanschlüssen versenden. Darin wirft man den Betroffenen vor, sie wären als Täter oder Störer für den Upload/Download des Films „Feuchtgebiete" in einem p2p-Netzwerk verantwortlich.

Gegen die Abmahnung wegen „Feuchtgebiete" kann sich der Abgemahnte wehren

Ziel einer Verteidigung und Abwehr der Abmahnung wegen „Feuchtgebiete" ist es, dass der Abgemahnte nichts an Waldorf Frommer bezahlen muss und entweder keine oder eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt.

Der Abgemahnte sollte sich keinesfalls selbst verteidigen, da hierbei nicht korrigierbare Fehler zu erwarten sind. Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung geht es darum, sich mit der Gegenseite abschließend zu einigen und unberechtigte Anteile der Forderung zurückzuweisen.

Wer ist verantwortlich für den Upload von Feuchgebiete?

Ob die Verteidigung Erfolg hat, hängt davon ab, ob der Anschlussinhaber als Täter oder Störer verantwortlich ist. Sobald ein durch Kinder, Partner, Mitbewohner, Mieter, Arbeitnehmer, Gäste oder Besucher erweiterter Nutzerkreis vorliegt, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Sofern der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten etc. eingehalten hat, entfällt auch noch die Störerhaftung.

Niemals sollten Sie die Abmahnung nicht als Betrug oder Abzocke abtun. Ein Gutachter wird im Ernstfall bestätigen können, dass der Upload von Pacific Rim tatsächlich stattgefunden hat.

Sind die Forderungen von Waldorf i. H. v. € 815,00 rechtens?

Waldorf gliedert seine Forderungen entsprechend dem geänderten § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00) auf. Ist der Anschlussinhaber nicht der Täter, entfallen sofort die € 600,00. Kommt auch keine Störerhaftung in Betracht, sind auch keine Anwaltskosten von € 215,00 zu zahlen.

So reagieren Sie richtig!

Innerhalb der kurzen Frist muss geantwortet werden. Zentrale Frage ist jedoch folgende: Haftet der Anschlussinhaber überhaupt? Hüten Sie sich vor Rechtsrat von Internetforen, Abmahnvereinen usw..

Ziel der Verteidigung ist die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Kostenlose Erstberatung nutzen!

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.