Fareds Abmahnung: Filesharing von Film Don Jon

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Hamburger Kanzlei verschickt Abmahnungen für die Don Jon Productions LLC

Die Hamburger Fareds Rechtsanwälte versenden seit Mai 2014 Abmahnungen für den Filmrechteinhaber Don Jon Productions LLC wegen des illegalen Anbietens des Films Don Jon in Internettauschbörsen.

Abgemahnte sollen den Film in Internettauschbörsen illegal angeboten haben. Hierfür fordert die Kanzlei Fareds für ihren Auftraggeber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 1.200,00.

Fareds – Was muss ich nun tun?

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand den Film Don Jon in der Internettauschbörse angeboten hat. Zu prüfen ist, ob der Anschlussinhaber dafür haftet. Handeln Sie nicht unüberlegt. Der Anschlussinhaber haftet in Deutschland bei einer Fareds-Abmahnung nicht grundsätzlich nur deshalb, weil er Anschlussinhaber ist. Vielmehr ist erforderlich, dass der Anschlussinhaber selbst Täter war oder für das illegale Angebot als sog. Störer haftet. Die Störerhaftung setzt jedoch Pflichtverletzungen des Anschlussinhabers voraus. Zentrale Frage bei einer Filesharing-Abmahnung ist, ob der Anschlussinhaber Pflichten verletzt hat, wenn andere die Tat begangen haben.

Modifizierte Unterlassungserklärung an Fareds absenden?

Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung muss der Anschlussinhaber nur dann abgeben, wenn er als Täter oder Störer haftet, sonst nicht. In vielen Fällen raten unwissende Anwälte ohne Anlass zu einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung, die in einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mündet. Unterschreibt man eine Unterlassungserklärung und schickt sie an Fareds, so besteht ein lebenslanges Risiko von Vertragsstrafen. Bieten der Täter oder andere zukünftig erneut den Film in einer Tauschbörse an, so kostet ein Verstoß € 5.000,00.

Keine Experimente – Lieber zum Spezialanwalt

Rechtanwalt Matthias Hechler, M.B.A. prüft in einem kostenlosen Erstgespräch, ob Sie haften und überhaupt einen Unterlassungsvertrag abschließen müssen. Oft ist dies nämlich gar nicht notwendig, z.B. wenn der Partner oder volljährige Kinder den Film angeboten haben.

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