Die Abmahnwelle rollt weiter, diesmal geht es um den Film "Dredd"

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Die Universal Film GmbH verfolgt weiterhin Filesharing ihrer Filme in Tauschbörsen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

1. Was genau wird diesmal abgemahnt?

Trotz der heißen Temperaturen rollt die Abmahnwelle ungehindert weiter. Besonders aktiv im Bereich der Abmahnerei sind die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Diese auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzlei aus München mahnt zurzeit für die Universum Film GmbH den Film "Dredd" ab.

2. Was wird mit der Abmahnung bezweckt?

Mit der Abmahnung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverletzungen geltend.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dabei wird dem Empfänger der Abmahnung der Vorwurf gemacht den Film "Dredd" im Internet über eine sog. Onlinetauschbörse (Filesharing) downgeloaded also heruntergeladen zu haben und somit gleichzeitig für Dritte zum Herunterladen bereitgehalten zu haben.

3. Welche Forderungen erheben die Waldorf Frommer Anwälte gegenüber dem Abgemahnten?

Zunächst wird der Empfänger der Abmahnung innerhalb einer sehr kurzen Frist aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Anwälte legen in den meisten Fälle eine vorgefertigte Unterlassungserklärung der Abmahnung bei. Bitte seien Sie vorsichtig! Unter keinen Umständen sollten Sie diese vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Weiterhin wird die Zahlung von 956.- € insbesondere für Anwaltskosten und Schadensersatz gefordert. Diesen Betrag sollten Sie ebenfalls nicht akzeptieren. Mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation lässt sich der geforderte Betrag selbst in dem Fall, dass die Urheberrechtsverletzung nachweisbar ist, deutlich herunterhandeln.

4. Wie soll ich auf eine Abmahnung reagieren?

Zunächst sollten Sie sich bitte nicht einschüchtern lassen und Ruhe bewahren.

Unterschreiben Sie bitte weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung, noch zahlen Sie anstandslos die geforderten 956.- €.

5. Bitte unbedingt die Fristen beachten!

Selbst falls eine Urheberrechtsverletzung nicht ausgeschlossen werden kann, so sollte zumindest innerhalb der von den Waldorf Frommer Anwälten gesetzten Frist eine modifizierte (=abgeänderte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Durch eine fachmännische Formulierung kann verhindert werden, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben.

6. Bitte ignorieren Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Bitte verwenden Sie weder die von den Abmahnanwälten vorgefertigte Unterlassungserklärung noch ein Muster aus dem Internet. Sollte die Unterlassungserklärung nämlich nicht richtig formuliert sein, droht im schlimmsten Fall eine einstweilige Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, wodurch die Kosten insgesamt (insbesondere aufgrund von Anwalts- und Gerichtskosten) schnell explodieren können.

Sofern der vorgeworfene Verstoß nicht vorliegt bzw. nicht nachweisbar ist, bräuchte überhaupt nicht reagiert werden. Ob ein zurechenbarer Verstoß vorliegt, müsste allerdings zunächst im Einzelfall geprüft werden.

Auch wenn ein Verstoß vorliegen sollte, lassen sich die Kosten oftmals deutlich senken und auch zusätzlich eine Ratenzahlungsvereinbarung aushandeln.

7. Erste-Hilfe bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zu den Anwälten oder direkt zur Gegenseite!

2. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Auf Fristen achten!

4. Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt aufsuchen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfe ich Ihnen auf Wunsch gerne mit meiner Erfahrung aus weit über 100 Abmahnfällen.

Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch (zunächst kostenlos und unverbindlich) vorab per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Vorher können Sie mir gerne das Abmahnschreiben (auch zunächst völlig unverbindlich) per E-Mail zusenden. Dann kann ich mich schon einmal in Ihren persönlichen Fall einarbeiten und ich bin besser auf das Erstgespräch vorbereitet.

Anschließend können wir Ihren ganz persönlichen Fall ganz in Ruhe besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Besonders wichtig ist es mir, dass Sie selbst bei einer berechtigte Abmahnung (also wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt) zusammen mit meinem Anwaltshonorar weniger an die Gegenseite zahlen müssen, als ursprünglich von den Anwälten gefordert wurde. Aus meiner Erfahrung lässt sich dieses Ergebnis in fast allen Fällen erreichen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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