Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte Abmahnung Filesharing -German Top 100 Neueinsteiger-

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus Linden versendet aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername “Bushido”) unter anderem wegen dem Musikwerk “Vergiss mich” – Bushido (feat J-Luv):

Den Adressaten der mehrseitigen Abmahnschreiben wird vorgeworfen, mit Hilfe sogenannter Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) über den Internetanschluss die Dateien (Musiktitel, Filme oder E-Books) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten zu haben. Textbausteine enthalten Passagen über Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüche nach §§ 97 a, 101 Urhebergesetz (UrhG), die den Betroffenen oft nur die Alternative: Zahlung des hohen Vergleichsbetrages (meist 800,- bis 1.200,- EUR) zur Abgeltung aller Ansprüche übrig lassen soll. Zudem verstärkt eine knapp gesetzte Handlungsfrist die beängstigende Wirkung.

Marko Setzer
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Bernauer Str. 17 A
16341 Panketal
Tel: 030 40054861
Web: https://ra-setzer.de
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte)

Wie können Betroffene reagieren?

- Ruhe bewahren!

- Vorerst keine Zahlungen an die abmahnende Kanzlei veranlassen!

- Auf keinen Fall ungeprüft die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und absenden!

- Unter Beachtung der Frist am besten die Ansprüche von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.

Welche wirksame Rechtsverteidigung ist zu empfehlen?

Ist sich der Abgemahnte sicher, dass weder er noch eine andere im Haushalt wohnende Person die urheberrechtliche Verletzungs-handlung begangen hat und er nicht panisch die oft überhöhten Zahlungsforderungen der abmahnenden Anwälte bezahlen will, so bleiben ihm grundsätzlich die Optionen,

1. die Sache ohne Reaktion zu ignorieren bzw. sich in zahlreichen Internetforen die Flut von halbherzigen Ratschlägen anzutun. ODER

2. sich gleich von Anfang an rechtzeitig fachkundigen Rat eines auf das Recht der neuen Medien oder auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.

Von der ersten Option kann ich nur abraten, so Rechtsanwalt Marko Setzer.  Denn so leicht lassen sich abmahnende Kanzleien nicht abschütteln bzw. die Sache auf sich beruhen. Gegenargumente werden oft standardisiert mit reichlich vielen Textbausteinen beantwortet oder gar nicht erst darauf eingegangen. Klar, u.a. verdienen sie ja ihr Geld damit. Die Informationen im Internet können schon gar nicht so ungefiltert empfohlen werden. Sehr oft ist dort von modifizierten Unterlassungserklärungen oder gar vorbeugenden Unterlassungserklärungen die Rede. Vorformulierte Textbeispiele sind jedoch oft veraltet oder ungenau und birgen die Gefahr weitreichender negativer Folgen. Immerhin bindet die Unterlassungserklärung den Abgebenden 30 Jahre lang.

Solange aber die Praxis der Gerichte, zivilrechtliche Auskunftsverfahren massenhaft stattzugeben, sich nicht grundlegend ändert, ist die Wahrnehmung der zweiten Option und damit die rechtliche Beratung von Spezialisten die denkbar bessere Alternative. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten.

Diese Infos könnten Sie auch interessieren:
http://www.ra-setzer.de/aktuell/


Marko Setzer
Rechtsanwalt

Office: Hessische Str. 11, 10115 Berlin /
Fon: 030 - 400 54861

Web: http://www.ra-setzer.de/kontakt/
Mail: berlin@setzer-partner.de /