Alle Jahre wieder: Verteidigung gegen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage wegen illegalem Filesharing

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Filesharing, Klage, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Urheberrecht
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Abmahner klagen derzeit verstärkt Forderungen aus behaupteten Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) wegen drohender Verjährung ein

1. Worum geht es?

Das Jahr 2015 geht langsam aber sicher zu Ende. Für die Abmahnindustrie hat dieses zur Folge, dass Forderungen (z.B. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche) aus dem Jahr 2012 zum Jahreswechsel zu verjähren drohen. Oder anders ausgedrückt: Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, die im Jahr 2012 entstanden sind, sind ab dem 01.01.2016 grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar.

Daher kontaktieren mich in den letzten Tagen verstärkt Betroffene (wie fast jedes Jahr gegen Jahresende), die im Jahr 2012 urheberrechtlich wegen angeblichem illegalen Filesharing abgemahnt worden sind und nun einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar eine gerichtliche Klage bekommen haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Ist es ratsam auf die Klage oder den gerichtlichen Mahnbescheid zu reagieren?

Hier ist die Antwort aus meiner Sicht eindeutig. Sie sollten unbedingt reagieren und die Angelegenheit spätestens jetzt ernst nehmen.

Im gerichtlichen Verfahren laufen nämlich Fristen. Wenn Sie diese Fristen verpassen sollten, kann dieses erhebliche Nachteile für Sie haben. Selbst wenn Sie nicht verantwortlich sind und dieses sogar beweisen können (den Fall also zumindest rein theoretisch zumindest anhand der Sachlage „gewinnen“ müssten), kann ein Fristversäumnis zum Prozessverlust führen und damit ehebliche zusätzliche Kosten verursachen, die bei sachgerechter Behandlung der Angelegenheit im Einzelfall vielleicht sogar hätten vermieden werden können.

3. Richtige Reaktion auf Klage oder gerichtlichen Mahnbescheid

Zunächst sollten Sie sich bitte nicht einschüchtern lassen. Auch im gerichtlichen Verfahren können und sollten Sie sich verteidigen. In vielen Fällen gibt es durchaus gute Verteidigungsmöglichkeiten. Ob dies auch bei Ihnen der Fall is, müsste im Einzelfall geprüft werden.

Hierzu sollten Sie bitte noch vor Fristablauf einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Sehr gerne steht Ihnen auch die Kanzlei Dr. Newerla auf Wunsch zur Verfügung. Sie können uns gerne per Telefon (0471/4839988-0) für ein kostenloses Erstgespräch oder per E-Mail (info@drnewerla.de) kontaktieren, um uns Ihren persönlichen Fall zu schildern.

Die Klageschrift bzw. den gerichtlichen Mahnbescheid können Sie uns auch gerne per Fax oder per E-Mail zusenden. Hierdurch erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Auch wenn Sie über nicht ausreichende finanzielle Mittel für eine Verteidigung gegen die Klage oder den gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid verfügen sollten, prüfen wir gerne für Sie, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht. In diesem Fall könnten die Anwaltskosten im Einzelfall sogar vollständig vom Staat übernommen werden.

4. Soforthilfe-Tipps bei Erhalt einer Klage oder eines gerichtlichen Mahnbescheides

- Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen

- Keine Fristen verpassen

- keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner

- Noch vor Fristablauf einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten

Wenn auch Sie eine Klage oder einen gerichtlichen Mahnbescheid wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung (Filesharing/Tauschbörse) erhalten haben sollten, helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts weiter.

Auch wenn Sie nicht in Bremerhaven oder der näheren Umgebung wohnen sollten, ist dies kein Problem. Dank Telefon, Fax und/oder E-Mail kann ich Sie gerne ohne größeren Aufwand bundesweit vertreten. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch mit einem in Filesharing-Sachen erfahrenen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
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info@drnewerla.de
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