Abmahnungen der Rechtsanwälte Schutt & Waetke für die Mick-Haig Productions e.K. – Mick-Haig Deutschland wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen

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Immer häufiger mahnen derzeit die Rechtsanwälte Schutt & Waetke im Auftrag der Mick-Haig Productions e.K. – Mick-Haig Deutschland (vertreten durch Dr. Michael Heinz) wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an verschiedenen Werken ab. In der Vergangenheit jedoch sprachen die Rechtsanwälte Schutt & Waetke für einen fast gleich lautenden Rechteinhaber, die Mick-Haig Productions USA Inc. (Firmensitz Las Vegas USA) Abmahnungen aus.

Für nachfolgende genannte Werken werden für die Mick-Haig Deutschland Productions e.K. (Achtung: Hier besteht die Möglichkeit, dass mehrfach abgemahnt wird!) derzeit Abmahnungen ausgesprochen:

- Beim Klauen erwischt
- Der gute Onkel
- Doppelt gestopfte Rosetten
- Jung und arschgefickt
- Meine Freundin hat Schwanz und Eier

In der Vergangenheit wurde für die Firma  Mick-Haig Productions USA Inc., vertreten durch den Präsidenten Dr. Michael Heinz, 9732 Trail Rider Drive, Las Vegas, NV 89117 (USA) Abmahnungen für die unten aufgeführten Werke verschickt. Auch hier sind weitere Abmahnungen möglich:

- Brüderlich besamt
- Rausgedrücktes Fotzensperma
- Väterliche Samenspende
- Perverse Pissparty
- Missbrauchte Unschuld
- Die Leiden der jungen Laura
- Jungfräuliche Teenie-Ärsche
- Tittenparty im Teenieclub
- Verficktes Sperma-Casino
- Arschgefickt vom Übelmann
- Oma im Männerpuff
- Fotzenjagd auf Schloss Spermalien
- Perverse Pissparty 2
- Abartige Faust-Entjungferung
- Käufliche Töchter
- Lesbische Loch Spiele
- Verhurtes Fernsehstudio
- Vorgebohrte Mädchenfotzen
- Lolita und ihre Partygirls
- Sperma-Trink-Club
- Orgasmus statt Schulaufgaben
- Spermal-Anale Fleischeslust
- Opas Gnadenstoss
- Fussgewichste Spritzschwänze
- Heidi wird Eingeritten
- Mein erster Spermaschluck
- Und ewig juckt das Loch
- Ausgeschlüfte Vötzchen
- Teenies Tittentest
- Anale Pfählung junger Mädchen
- Keller der Perversionen
- Omas Sperma Jungbrunnen
- Katharina und die schwulen Bengels
- Sperma statt Rheinwein
- Heiss geliebt mit Haut und Haar
- Mösale Besaftung
- Anale Maulsperre
- Die Rache der gierigen Maulfotze

Die Rechtsanwälte Schutt & Waetke fordern für die Rechteinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Rechteinhaber (Mick-Haig Deutschland Productions e.K. und in der Vergangenheit an die Firma Mick-Haig Productions USA Inc., vertreten durch den Präsidenten Dr. Michael Heinz, 9732 Trail Rider Drive, Las Vegas, NV 89117 (USA)) eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 600,-- für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts und Kosten zur Datenermittlung der Antipiracy-Firma.

Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Des Weiteren handelt es sich bei der vorgenannten Angelegenheit um eine Verbreitung von pornographischer Schriften. Somit erfüllt sich der Tatbestand nach § 184 StGB. Zudem sollte nicht nur eine Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung hinsichtlich des Schadensersatzes von dem Rechtsbeistand geprüft werden, sondern auch die Durchführung des Strafverfahrens. Vor diesem Hintergrund wird keine Standartvariante aus dem Internet empfohlen. Ob und inwieweit eine Abmahnung berechtigt ausgesprochen wurde, erfolgt nur anhand der Einzelfallprüfung. Des Weiteren raten wir an, keine übereilten und vorschnellen Entscheidungen zu treffen und die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig und ohne weiteren unnötigen Schriftverkehr zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet sowie keine gerichtliche Durchsetzung der geforderten Beträge mit den damit verbundenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.