Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urlaubsreif im Auftrag der Warner Bros Entertainment

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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urlaubsreif im Auftrag der Warner Bros Entertainment

Urlaubsreif wird sich manch ein Internetanschlussinhaber fühlen, der mit den Folgen einer Abmahnung konfrontiert wird. Wegen des gleichnamigen Films (Urlaubsreif) geht die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wird das Filmwerk Dritten unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Die Folgen solch einer Abmahnung sind weitreichend. Der Betroffene muss sich mit der Forderung auseinandersetzten, einen Geldbetrag zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Geldforderung setzt sich in der Regel aus 600 € Schadenersatz und 215 € Anwaltskosten zusammen.

1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel
Nie einfach die geforderte Summe zahlen, die in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Urlaubsreif gefordert wird. Selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstoßes einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie  viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urlaubsreif erhalten haben.  Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind  6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kanzlei Wachs Rechtsanwälte

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