Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Modern Family

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Waldorf, Serie, Filesharing, Modern Family
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Kanzlei mahnt Filesharing von Serie im Auftrag Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab

Nachdem in den letzten Jahren Urheberrechtsverletzungen an Filmen, Liedern, Alben und Spielen abgemahnt wurden, zeigt die Praxis derzeit, dass nun auch Filmserien überwacht werden. Derzeit geht die Kanzlei Waldorf Frommer aus München gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wurde, Episoden der Serie Modern Family in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben.

Solch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Modern Family ist für die meisten Betroffenen eine durchaus unangenehme Situation. Auch wenn die Geldforderung für einen Film in Vergangenheit bei 956,00 Euro lag, wird für das unerlaubte Downloadangebot einer Serie weit aus weniger gefordert. Trotzdem sollte dieses auf den ersten Blick niedrige Angebot zur außergerichtlichen Einigung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Forderung hinsichtlich ihrer Angemessenheit immer durch einen Anwalt geprüft werden sollte.

Mittelpunkt der Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch der Gegenseite. Der Rechteinhaber kann den Abgemahnten auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hiermit muss sich der Unterzeichner verpflichten das Werk Modern Family nicht mehr im Internet zum Tausch anzubieten und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Modern Family ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Die gegnerischen Kanzleien verändern die vorgefertigten Erklärungen stetig – eine Prüfung durch den eigenen Anwalt ist daher dringend angeraten.

Wer nicht auf die Abmahnung von Waldorf Frommer  wegen Modern Family reagiert, der muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Da viele Abgemahnte in den letzten Jahren in der Form auf eine Abmahnung reagiert haben, zwar eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben und  die Geldzahlung kategorisch abzulehnen, muss sich nun eine Vielzahl derer in einem gerichtlichen Verfahren mit der Gegenseite auseinandersetzen. Grundlegender Gedanke hierbei war, dass ausstehende Forderungen in einem Abmahnfall verjähren können. Weiter Informationen finden Interessierte unter folgendem Link: Waldorf Frommer Verjährung. Weiterführend auch: Waldorf Frommer Klage.

Daher sollte es nach dem Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung für Modern Family oberstes Ziel sein, sich mit Hilfe eines Anwalts mit der Gegenseite abschließend zu einigen, unberechtigte Anteile der Geldforderung zurückzuweisen und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben.
Natürlich entstehen durch die Beauftragung eines Anwalts Kosten. Diese sind jedoch – und darauf sollten Abgemahnte im Rahmen einer außergerichtlichen Verteidigung auch bestehen – pauschal als Festbetrag angesetzt. Somit ist das Kostenrisiko überschaubar. In manchen Fällen kann der Abgemahnte auch einen Beratungshilfeschein beantragen: Link.

Die Kanzlei Dr. Wachs bietet Abgemahnte aus ganz Deutschland die Möglichkeit, eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung wahrzunehmen. In diesem ersten Telefonat geht es darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu besprechen. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.