Abmahnung von Schulenberg & Schenk: Film "Excision"

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Savoy Film GmbH lässt illegales Filesharing Ihrer Werke in Tauschbörsen verfolgen

1. Was fordern die Abmahner?

Die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk macht Ansprüche aufgrund behaupteter Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf den Thriller „Excision“ für die Savoy Film GmbH geltend.

Die Abmahnkanzlei fordert vom Empfänger der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Der Empfänger des Abmahnschreibens wird aufgefordert, innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist von wenigen Tagen eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Gleichzeitig wird die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 1298.- € gefordert.

2. Was ist die richtige Reaktion auf eine Abmahnung?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung hängt davon ab, ob ein Urheberrechtsverstoß nachweisbar ist oder nicht. Auf jeden Fall sollten Sie bitte Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen.

Bitte unterschreiben Sie weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos die geforderten 1298.- €.

Zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung nachweisbar ist.

3. Fristen nicht versäumen!

Ohne nachweisbare Urheberrechtsverletzung bräuchten Sie überhaupt nicht auf die Abmahnung reagieren.

Sollte die Prüfung allerdings ergeben, dass ein Urheberrechtsverstoß vorliegt oder zumindest nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, sollte innerhalb der von der Abmahnungskanzlei gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Hierbei sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Keinesfalls sollten Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwenden. Meine Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass dieses nicht häufig genug betont werden kann.

4. 1x1 bei Abmahnungen

1. Jeglichen Kontakt zur Gegenseite vermeiden!

2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden!

3. Keinesfalls die Fristen versäumen!

4. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich stehe Ihnen insoweit mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet als kompetenter Partner zur Seite.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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