Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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im Auftrag der Daedalic Entertainment GmbH


  

Aktuell mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Daedalic Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspielwerk „Machinarium“ in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Im Bereich der Computerspiele mahnt Herr Rechtsanwalt Sebastian zudem im Auftrag der Aerosoft GmbH, der Halycon Media GmbH & Co. KG und der astragon Software GmbH ab.

Der urheberrechtliche Vorwurf:

In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen das obige Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. An dieser Stelle stutzen viele meiner Mandanten und stellen sich die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Streitgegenstand ist. Dies hängt damit zusammen, dass bei jedem Download gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten wird. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Forderung:

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 850,00 € gefordert:


Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG 
Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB 
Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

 

Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen des Rechtsanwalt Sebastian als "Abzocke" oder "Betrug" zu ignorieren. In jedem Fall ist eine Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen erforderlich.

Verteidigungsoptionen:

Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zuweitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtssprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

So reagieren sie richtig:

  • Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Vermeiden Sie eine direkte Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei
  • Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
  • Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

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