Abmahnung .rka Rechtsanwälte wegen des Spiels X-Rebirth mit einer Geldforderung in Höhe von 900,00 Euro

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Unerlaubtes Filesharing von PC-Spielen über Tauschbörsen wird im Auftrag der Koch Media GmbH verfolgt

Konsequent geht der Rechteinhaber Koch Media unter Zuhilfenahme der Kanzlei .rka gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wurde, Computerspiele unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Glaubt man der PC-Games mit ihrer Ausführung, hätte man mit dem Erwerb des Spiels sowieso warten sollen:

„Unter dem Motto "Trade-Fight-Build-Think" stellten sich die X-Spieler mit dem Neubeginn in Rebirth sicher ganz andere Dinge vor, als es die fast unspielbare Release-Version 1.0 bot. Inzwischen liegt das Weltraumspiel in der Version 1.24 vor, der erneut eine Vielzahl an Bugs behebt, wie die Patchlog-Datei zeigt. Zuletzt erhielt X Rebirth am 14. Februar 2014 einen weiteren Hotfix mit zwei kleinen Veränderungen. Aktuell arbeitet Entwickler Egosoft am nächsten größeren Patch mit der Nummer 1.25." (Quelle http://www.pcgames.de/X-Rebirth-PC-236813/Specials/X-Rebirth-Kontrollbesuch-auf-Egosofts-Weltraumbaustelle-mit-Video-1110201/)

Betroffene sollen Geldbetrag bezahlen und Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben

Es ist derzeit ja kein Einzelfall, dass Probleme bei PC-Spielen nicht unbedingt vor der Veröffentlichung, sondern auch gerne nach dem Veröffentlichungstermin mit einem Patch gelöst werden. Trotz dieses unglücklichen Starts geht der Rechteinhaber des Spiels, die Koch Media GmbH, zeitnah mit dem Verkaufsstart gegen die illegale Verbreitung in Peer-to-Peer Netzwerken vor. Wegen dieser angeblichen Rechtsverletzung fordert die in der Angelegenheit beauftragte Kanzlei .rka die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 900,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Gegen diese Abmahnung von .rka Rechtsanwälte wegen X-Rebirth kann sich der Betroffene wehren. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Damit das Kostenrisiko minimiert wird, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Verteidigung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste besteht auch die Möglichkeit, die Abmahnung wegen X-Rebirth im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung zu besprechen. Auch ein persönlicher Besuch in der Kanzlei in Hamburg oder eine Kontaktaufnahme per Mail ist möglich. Gerne helfen wir auch Ihnen.

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