Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Tele München: "Red Dawn"

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Urheberrechtsverletzung durch Zurverfügungstellung über Online-Tauschbörsen

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH verschickt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnschreiben an Internetanschlussinhaber und wirft ihnen darin vor, angebliche Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Grund für den behaupteten Rechtsverstoß sei das Zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen (p2p) durch die Angeschriebenen.

Gegenstand der Abmahnungen ist dabei der ab Mai 2013 im deutschen Handel erhältliche Actionthriller

„Red Dawn"

des Regisseurs Dan Bradley.

Wie lautet der Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer?

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Dadurch sei die Auftraggeberin als Rechteinhaberin des Filmwerkes diesbezüglich verletzt worden.

Die Funktionsweise der Online-Tauschbörsen

Dabei ist zu beachten: Beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen werden gem. ihrer Funktionsweise auch gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt. So ist der Tatbestand des Anbietens und damit auch der Verbreitung des geschützten Werkes also auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und folglich Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, der Geschädigten stünden unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zu. Der Abgemahnte sei jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet.

Was wird vom Anschlussinhaber verlangt?

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens.

Dabei wird erklärt, dass mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 EUR durch den Abgemahnten die Auftraggeberin sämtliche Ansprüche bzgl. des behaupteten Verstoßes als abgegolten ansieht.

Wie sollte man sich als Betroffener in solch einem Fall verhalten?

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.

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