Abmahnung durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner für Splendid Film: Systemfehler: Wenn Inge tanzt

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Wie sollte man sich als Betroffener verhalten?

Sind auch Sie Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg geworden und fragen sich nun wie Sie sich am besten verhalten sollten?

Eine Menge Internetnutzer stellen sich diese Frage. Und täglich kommen weitere hinzu. Denn die Kanzlei Sasse & Partner verschickt eine Vielzahl an Abmahnschreiben an Anschlussinhaber, in denen sie ihnen vorwirft, ein urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Internettauschbörse (p2p) unerlaubt zur Verfügung gestellt zu haben. Die Schreiben erfolgen dabei im Auftrag des durch den behaupteten Verstoß geschädigten Rechteinhabers, der infolge der Verletzungshandlung ihm entstandene Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung geltend machen lässt.

In aktuellen Abmahnschreiben handelt es sich dabei um die Splendid Film GmbH und den Film „Wenn Inge tanzt".

Behauptet wird in jedem Fall, dass das Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Online-Tauschbörse (p2p) ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Dabei ist zu beachten, dass der Verletzungstatbestand gem. der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen auch schon mit dem vermeintlich bloßen Herunterladen eines Werkes erfüllt ist.

Die vorgeworfene Tathandlung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wodurch der Auftraggeberin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ihr auch unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen zustünden, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei.

Folglich wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Erfüllung wird ihm dabei eine sehr knappe Frist gesetzt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben beigefügt. Zugleich wird ihm aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 800,- Euro, mit dessen Annahme die Anspruchsinhaberin sämtliche bzgl. des behaupteten Verstoßes entstandenen Ansprüche als abgegolten ansehe, unterbreitet.

Wie sollte man sich als Betroffener nun also verhalten?

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.

 

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