Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tiberius Film GmbH für "Die Todesliste Nr. 1 stirbt"

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Kanzlei mahnt unerlaubte Verbreitung von Film über Tauschbörsen ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt zur Zeit Abmahnungen an Anschlussinhaber im Auftrag der Tiberius Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen am Film "Die Todesliste Nr. 1 stirbt".

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wirft in dem Abmahnschreiben dem Adressaten vor, dass er den Film innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Usern zum Download angeboten und folglich illegal öffentlich zugänglich gemacht habe. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein der Rechteinhaberin zu und ist daher verletzt, sofern diese nicht ihre Einwilligung in dazu gegeben hat.

Johannes von Rüden
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Was fordert Waldorf Frommer vom Abgemahnten?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert Waldorf Frommer Sie in dem Schreiben auf einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro und dem Schadensersatz für die Tiberius Film GmbH in Höhe von 600,00 Euro zusammen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Es ist wichtig, dass Sie nicht übereilte Handlungen vornehmen. Solche können dazu führen, dass Sie sich selbst Ihre Verhandlungsbasis entziehen, wenn Sie beispielsweise den geforderten Betrag zahlen.

Stattdessen ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der die Abmahnung überprüfen kann und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Außerdem kann ein fachkundiger Anwalt Ihnen bei der Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung behilflich sein. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist nämlich regelmäßig viel zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert. Deshalb sollten Sie eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Diese sollte sich auf die notwendigen Punkte beschränken, muss jedoch trotzdem den juristischen Anforderungen genügen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Stets wird die Abmahnung an den Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adresse gerichtet. Dieser ist aber nicht zwangsweise Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Insbesondere wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen, kommt eine Haftung als sogenannter Störer für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten in Betracht. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat.

Wenn beispielsweise Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat, können Sie als Störer haften. Vorteil dieser Haftung ist, dass Sie nicht für den Schadensersatz aufkommen müssen. Sie können sich aber auch von der Haftung entlasten, soweit Sie alles Zumutbare unternommen haben, um eine Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss zu verhindern. Dazu gehört, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie die Ihnen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt haben und Ihr W-LAN-Netzwerk ausreichend gesichert haben (eine WPA2-Verschlüsselung genügt). Nur wenn Ihnen ein entsprechender Nachweis gelingt, können Sie sich von der Haftung befreien. Sofern es sich bei dem Täter der Urheberrechtsverletzung jedoch um Ihr volljähriges Kind handelt, hat der Bundesgerichtshof die Haftung für den Störer nochmals eingeschränkt.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films "Die Todesliste – Nr. 1 stirbt" erhalten haben, sollten Sie unserem Team von Abmahnhelfer.de in einem ersten kostenlosen Gespräch Ihren Fall schildern. Sie können uns dazu anrufen unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Wir werden Ihnen in dem Erstgespräch sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung geben und Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

VON RUEDEN
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