Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen des Musikalbums "Wenn das so ist" von Peter Maffay

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Auftraggeber Sony Music lässt weiterhin illegales Filesharing von Musik in Tauschbörsen abmahnen

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit für die Sony Music Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum Wenn das so ist von Peter Maffay.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Betroffene soll über seinen Internetanschluss die Datei „Wenn das so ist“ von Peter Maffay mittels einer Online-Tauschbörse illegal verbreitet haben. Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Johannes von Rüden
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Rechtsanwalt
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Aufgrund dieser Rechtsverletzung wird der Anschlussinhaber von Waldorf Frommer aufgefordert einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie verhalte ich mich bestmöglich nach Erhalt einer Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie ruhig bleiben und die folgenden Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Wichtig ist, dass Sie keine übereilten Handlungen vornehmen, da Sie sich so gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten selbst verbauen können. Stattdessen sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren und von diesem die Abmahnung überprüfen lassen. Ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss stets gesondert festgestellt werden.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte ohne vorherige Prüfung nicht abgegeben werden. Meist ist sie viel zu weitgehend und zu Gunsten der Gegenseite formuliert. Es sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgefasst werden, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musikalbums „Wenn das so ist“ von Peter Maffay erhalten haben, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Wir vertreten seit Jahren erfolgreich die rechtlichen Interessen von Anschlussinhabern, die eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben. Wir bieten unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an. Wir werden Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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