Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Tandem Communications GmbH: Crossing Lines (Staffel 1)

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Die Serie des soll illegal durch Filesharing in Tauschbörsen verbreitet worden sein

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet Abmahnschreiben an Internetanschlussinhaber, in denen sie diese im Auftrag der Tandem Communications GmbH auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch nimmt. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen wegen angeblich unerlaubter Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p).

Gegenstand von Abmahnungen sind diverse Folgen der ersten Staffel der Serie "Crossing Lines" von Ed Bernero & Rola Bauer.

Behauptet wird in den Schreiben, dass Folgen der Serie über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Peer-to-Peer-Netzwerk-Nutzern ohne Erlaubnis der Auftraggeberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet worden sein sollen. Zu beachten ist dabei, dass beim Download eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte gleichzeitig den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse wiederum zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand ist somit auch schon mit dem vermeintlich alleinigen Herunterladen erfüllt.

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatzanspruch

Durch die Tathandlung sei die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden und ihr damit Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Geschädigten daneben und unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei, zustünden.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Dabei ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zudem wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 956,- Euro zur Abgeltung sämtlicher Ersatzansprüche, die der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung", wie man sich generell verhalten sollte.

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