Abmahnung durch Waldorf Frommer für Film The Session - Wenn Worte berühren

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Die Twentieth Century Fox Home hat Waldorf Frommer beauftragt, für sie Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung am Film The Session - Wenn Worte berühren" abzumahnen.

Die Abgemahnten sollen die US-amerikanische Filmkomödie „The Session – Wenn Worte berühren" innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu und erfolgt daher ohne dessen Einwilligung widerrechtlich (§ 19 a UrhG).

Pauschaler Vergleichsbetrag 815 Euro

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Betroffenen im Abmahnschreiben dazu auf, die mitgeschickte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Dieser Betrag umfasst die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro und die Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro.

Johannes von Rüden
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich ein Abmahnschreiben erhalten habe?

Haben auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten gefunden? Dann bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht voreilig. Jedoch sollten Sie auch nicht auf die Idee kommen, die Abmahnung zu ignorieren. Wenn Sie auf die Abmahnung nicht rechtzeitig reagieren, laufen Sie Gefahr, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung vor Gericht gegen Sie erwirkt, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist. Um das zu verhindern, raten wir Ihnen, schnellstmöglich einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche für Sie überprüfen kann. Weiterhin kann Ihnen der Rechtsanwalt bei der Modifizierung der beigefügten Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese ist regelmäßig viel zu weitgehend und sollte daher immer auf die nötigsten Angaben beschränkt werden.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat, haftet der Störer für die von einem Dritten verübte Rechtsverletzung. Der Vorteil der Störerhaftung liegt darin, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. Es gibt aber auch Fälle, bei denen ein Haftungsausschluss in Betracht kommt. Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt keine Störerhaftung mehr vor, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Hier ist der Volljährige selbst für sein Handeln verantwortlich. Aber Sie können sich auch von der Haftung befreien, soweit ein minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat. In einem solchen Fall müssen Sie darlegen und beweisen, dass Sie Ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet und Ihren Internetanschluss hinreichend gesichert haben.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „The Session – Wenn Worte berühren" bekommen haben, scheuen Sie nicht, unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de anzurufen. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing Abmahnungen zurück. Rufen Sie uns an für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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