Abmahnung durch Waldorf Frommer: Inside WikiLeaks

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Im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH mahnt Kanzlei Filesharing von Film ab

Momentan mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Inside WikiLeaks ab.

Mittels eines Filesharing-Netzwerks soll der Abgemahnte den US-amerikanischen Film „Inside WikiLeaks“ anderen Usern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer aus München den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro und den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro zusammen.

Johannes von Rüden
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seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
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Tel: 030 / 200 590 770
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E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Es ist wichtig, dass Sie weder vorschnell den geforderten Betrag zahlen, noch die Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung unterschreiben. Eine übereilte Zahlung führt dazu, dass über die Höhe der Forderung nicht mehr verhandelt werden kann.

Vielmehr sollten Sie als nächstes einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren und diesen mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Er kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem sollte er klären, ob und in welchem Umfang Sie als Anschlussinhaber haften. Dies kann sehr unterschiedlich sein und richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Jedoch sollten Sie nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist meist zu weitgehend und benachteiligt Sie daher. Es sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgefasst werden, die sich auf die wesentlichen Angaben beschränkt und für Sie möglichst vorteilhaft ist. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Vorlagen sind häufig von Laien verfasst worden und daher ungenau. Das kann jedoch gefährlich werden, da schon die kleinste Ungenauigkeit die Erklärung vor Gericht wertlos machen kann.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Inside WikiLeaks“ abgemahnt wurden, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Rufen Sie uns für ein kostenloses Ersgespräch an, indem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten. Unsere Telefonnummer lautet: 030 965 35 853. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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