Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Fack ju Göhte"

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Kanzlei geht gegen Filesharing von Film über einschlägige Tauschbörsen vor

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht derzeit Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH gegenüber Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Fack ju Göh

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den Abgemahnten vorgeworfen durch illegales Filesharing die Rechte der Constantin Film Verleih GmbH verletzt zu haben. Dass heißt, dass diese den Film "Fack ju Göhte" über ihren Internetanschluss auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben sollen. Die Abgemahnten werden aufgrund dessen von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Johannes von Rüden
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Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Die Abmahnung ist dabei die Reaktion auf eine derartig begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Grundsätzlich sollte die Abmahnung nicht einfach ignoriert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, welche mit weiteren Kosten verbunden wäre. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Sie sollten in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert" werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt, uns somit, die für Sie möglichst vorteilhafteste Formulierung darstellt. Nicht ratsam ist es die meist beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, diese ist regelmäßig zu weit gefasst und könnte zu weitgehende Regelungen enthalten.

Auch der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft geforderter Betrag in Höhe von 815,00 Euro sollte nicht voreilig und unüberlegt beglichen werden. Dadurch könnten Sie sich Anhaltspunkte einer möglichen Verteidigung zu Nichte machen. Denn nach einer Zahlung entfällt eine mögliche Verhandlungsbasis bezüglich der Höhe oder sogar der vollständigen Abwehr der Forderung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Fack ju Göhte" erhalten haben, bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, durch welches Sie dann von uns eine rechtliche Ersteinschätzung erhalten.

Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der kostenlosen Rufnummer: 0800 – 866 22 66. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

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