Abmahnung durch Waldorf Frommer: "Battle Force - Angriff der Alienkrieger"
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Die Tiberius Film GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Battle Force – Angriff der Alienkrieger" beauftragt.
Was wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen?
Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgehalten, dass sie den Science-Fiction-Film "Battle Force – Angriff der Alienkrieger" innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern illegal öffentlich zugänglich gemacht haben. Zu beachten bei solchen Internet-Tauschbörsen ist, dass bereits durch einmaliges Herunterladen einer Datei den anderen Usern der Zugriff auf die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte erlaubt wird.
seit 2009
Was fordern die Abmahner?
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro zusammen und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro.
Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich von Waldorf Frommer abgemahnt wurde?
Falls auch Sie ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer bekommen haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:
- Nicht voreilig zahlen!
- Nichts unterschreiben!
- Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
- Rechtsanwalt aufsuchen!
- Frist wahren!
Durch vorschnelle Handlungen, können Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verbauen. Durch eine übereilte Zahlung beispielsweise, nehmen Sie sich die Möglichkeit über die Höhe der Forderung zu verhandeln.
Es sollte kein Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden, da nach der Nennung Ihres Aktenzeichens jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden kann.
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