Abmahnung durch Waldorf Frommer: Attack of the Undead

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Momentan mahnt die Münchner Kanzlei Anschlussinhaber wegen illegaler Verwertung des Films über Tauschbörsen ab

Dem Betroffenen wird vorgehalten, dass er den Thriller „Attack of the Undead“ mittels einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht hat.

Die Abmahnung stellt die Aufforderung dar, ein bestimmtes Verhalten, im Falle des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Vorliegend fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Johannes von Rüden
Partner
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Rechtsanwalt
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Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Attack of the Undead“ abgemahnt wurden, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Keine voreiligen Zahlungen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie es unterlassen mit der gegnerischen Seite Kontakt aufnehmen. Wenn Sie im Büro von Waldorf Frommer anrufen, ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass sowieso keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen. Außerdem kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden, sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen.

Daher raten wir Ihnen innerhalb der Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu beauftragen. Des Weiteren kann Ihnen der Anwalt bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich ausschließlich auf die nötigsten Angaben beschränkt, behilflich sein. Die Abgabe einer solch abgeänderten Unterlassungserklärung ist wichtig, da Sie sich sonst der Gefahr aussetzen, dass die Gegenseite ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einleitet. Dieses sollte verhindert werden, da es mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist.

Gerne können Sie mit unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de unter der Telefonnummer: 030 965 35 853 Kontakt aufnehmen und unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs nutzen. In diesem können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Sodann werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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