Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian für Digirights: "Kontor Top of the Clubs Vol. 57"

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Was wird behauptet? Was wird verlangt? Welches Verhalten ist bei Erhalt einer solchen Abmahnung ratsam?

Neben Kinofilmen, Computerspielen und Werken aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung ist auch Musik begehrter Gegenstand in den einschlägigen Online-Tauschbörsen. Damit aber auch immer wieder von Abmahnschreiben mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung.

So nimmt der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Digirights Administration GmbH Anschlussinhaber auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch, da sie angeblich urheberrechtlich geschützte Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) zur Verfügung gestellt haben sollen. Gegenständlich sind dabei Musiktitel des im Dezember 2012 erschienenen DJ-Mix-Samplers

„Kontor Top of the Clubs Vol. 57".

Wie lautet der Vorwurf?

In den Schreiben der Kanzlei Sebastian wird behauptet, Songs des Samplers seien über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht worden. Dadurch sei die Auftraggeberin, die die Rechte an den entsprechenden Werken innehat, diesbezüglich geschädigt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden. Der Abgemahnte sei zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet.

Was fordert der Anwalt?

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz des entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 680,00 EUR bis 4.800,00 EUR - je nachdem wie viele Titel Gegenstand der jeweiligen Abmahnung sind - unterbreitet. Mit dessen Annahme seien sämtliche Ansprüche, die der Digirights Administration GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, abgegolten.

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: "Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung", wie man sich generell verhalten sollte.