Abmahnung durch Daniel Sebastian – „NRJ Dance 2013"

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Kanzlei mahnt Filesharing von Musikalbum über Tauschbörsen ab

Momentan verschickt der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an einem Werk von dem Musikalbum „NRJ Dance 2013".

In dem Abmahnschreiben wird der Adressat aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 2748,60 Euro zu zahlen. Des Weiteren soll er unverzüglich die abgemahnte Datei von seinem Rechner löschen.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wieso habe ich eine Abmahnung erhalten?

Daniel Sebastian wirft dem Betroffenen vor, dass er das Musikwerk von dem Album „NRJ Dance 2013“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht hat. Viele unserer Mandanten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist bei solchen Online-Tauschbörsen jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei anderen Usern der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung am besten?

Falls auch Sie ein Schreiben von Daniel Sebastian bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und den Forderungen nachkommen. Durch eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags oder die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung, die unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, entziehen Sie sich selbst Ihre Verhandlungsbasis. Vielmehr sollten Sie deshalb zeitnah einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht oder Sie haften nur teilweise.

Lohnt sich die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung?

Generell dient die Abgabe einer Unterlassungserklärung dazu, die Gefahr zu beseitigen, dass die Gegenseite gegen Sie vor Gericht ein einstweiliges Verfügungsverfahren erwirkt.

Im vorliegenden Fall bezieht sich die Abmahnung auf ein spezielles Werk der Compilation „NRJ Dance 2013“. Möglicherweise haben Sie aber auch mehrere Werke des Albums down- bzw. upgeloadet. In einem solchen Fall ist die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ratsam. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Daniel Sebastian wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten. Um solche Folgeabmahnungen zu vermeiden, sollten Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben. Diese bezieht sich auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers. Mit der Abgabe einer solchen vorbeugenden Unterlassungserklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben aber bestehen.

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch!

Hat Daniel Sebastian Sie auch wegen urheberrechtlicher Verletzung eines Werkes des Musikalbums „NRJ Dance 2013“ abgemahnt, dann rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66. Sie können uns in einem ersten kostenlosen Gespräch Ihren persönlichen Fall schildern und wir werden Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung geben.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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