Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film "Die Reise zur geheimnisvollen Insel"

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Und noch eine Abmahnung von Waldorf Frommer: „Die Reise zur geheimnisvollen Insel" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

1. Von wem wird abgemahnt?

Die Abmahnwelle rollt weiter.

Heute geht es um eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH in Bezug auf den Film „Die Reise zur geheimnisvollen Insel“

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was wird gefordert?

Zunächst wird vom Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert.

Darüber hinaus wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 815.- € verlangt.

3. Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Wichtig ist, dass Sie zunächst die Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen.

Unterschreiben Sie bitte keinesfalls die Unterlassungserklärung, die Sie von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten zusammen mit dem Abmahnschreiben erhalten haben. Dieses würde einem Schuldanerkenntnis gleichkommen!

Zu allererst müsste man Ihren Fall prüfen. Sofern Ihnen kein Vorwurf gemacht werden kann (Vorsicht an dieser Stelle, Sie können auch als Anschlussinhaber nach der sog. Störerhaftung im Einzelfall haften, auch wenn sie selber nichts heruntergeladen haben!), müsste von Ihnen gar keine Reaktion erfolgen.

Lautet aber das Ergebnis der Prüfung, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht ausgeschlossen werden kann, so sollte (und nur dann!) Sie innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei helfe ich Ihnen gerne.

4. Erste Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung vollständig ignorieren!

3. Fristen einhalten!

4. Vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen!

Sind auch Sie Opfer einer Abmahnung geworden? Ich helfe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet gerne weiter. Mein Ziel ist es, dass Sie nichts oder zumindest nicht den von den Abmahnern geforderten Betrag zahlen.

Rufen Sie mich doch einfach und völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an. Dabei können Ihren persönlichen Fall in Ruhe besprechen. Sie gehen hierbei keinerlei Kostenrisiko ein. Selbstverständlich können nach dem Erstgespräch ganz frei und in Ruhe entscheiden, ob ich Ihnen weiter helfen soll.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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