Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Serie „Homeland"

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Twentieth Century Fox lässt Filesharing von Folgen der beliebten US-Serie in Tauschbörsen verfolgen

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen die Fernsehserie „Homeland“ für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die lebenslang gilt und massive Vertragsstrafen auslösen kann.

Was will Waldorf mit der „Homeland“-Abmahnung?

Es handelt sich bei der Abmahnung wegen „Homeland“ nicht um Betrug oder Abzocke. Die Abmahner erheben den Vorwurf, dass der Empfänger der Abmahnung eine Folge der Serie „Homeland“ heruntergeladen und für Dritte über sog. Internettauschbörsen (Filesharing, p2p-Netzwerke) zum Herunterladen bereitgestellt habe.

Was kann man als Abgemahnter gegen den Waldorf-Brief tun?

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie Waldorf keinesfalls selbst, weder schriftlich noch mündlich. Kontaktieren Sie uns sofort. Rechtsanwalt Matthias Hechler hat über 17.000 Abmahnopfer vertreten, darunter tausende gegen die Kanzlei Waldorf Frommer.

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Der Anschlussinhaber haftet in vielen Fällen nicht!

Sobald mehrere Personen den Anschluss nutzen, hat man gute Verteidigungschancen gegen die Abmahnung.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste können sich Betroffene unter der Rufnummer 07171 18 68 66 an uns wenden.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.