Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für das Filmwerk 300: Rise of an Empire

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Unterlassungserklärung und die Zahlung von 815,00 EUR gefordert

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit den Film „300: Rise of an Empire" ab, der die Fortsetzung zur Comicverfilmung 300 ist. Eine Paraderolle, in der sie ihr Können unter Beweis stellt, hat Ava Green als Artemisa erhalten. Sie spielt die Tochter des Lygdamis, die auf persischer Seite kämpfte und einzige weibliche Feldherrin in den Seeschlachten von Artemision und Salamis war. Als die Griechen sie umzingelten und für ihre Auslieferung 10.000 Drachmen boten, versenkte sie ihr eigenes Schiff und könnte so entkommen.

Der Film übertrifft die Comikverfilmung in der Ausführung, auch die Tiefe des Films und der durch Musik, Farbwahl und Naheinstellungen heraufbeschworene Stimmung. Die Stimmung in den Haushalten, die einen dicken Brief der Kanzlei Waldorf Frommer, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 815,00 EUR fordernd, erhalten haben, dürfte ähnlich düster sein wie im abgemahnten Film „300: Rise of an Empire".

Nun hofft fast jeder, dass die Behauptung, die Rechtsverletzung sei über den eigenen Anschluss erfolgt, nicht stimmt. Die nach § 101 Abs. 9 UrhG erfolgende Anordnung hat zur Voraussetzung, dass eine offensichtliche Rechtsverletzung i.S.d. § 101 Abs. 2 UrhG vorliegt. Das OLG Köln hat in einem Beschluss festgestellt, dass wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Rechtsverletzungen unter den ermittelten IP-Adressen begangen wurden, die Voraussetzungen für die Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht vorliegen (7.09.2011, 6 W 82/11).

Ob eine fehlerhafte Anordnung gegeben ist und welche Konsequenzen hieraus gezogen werden können, ist im Einzelfall zu klären. Auf jeden Fall ist eine konkret einzelfallbezogene Unterlassungserklärung abzugeben. Warum dies der Fall ist, kann Ihnen nur ein mit der Materie vertrauter Anwalt stichhaltig erklären. Sprechen Sie uns an.