Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen The Mentalist im Auftrag der Warner Bros Entertainment

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen The Mentalist im Auftrag der Warner Bros Entertainment

Konsequent werden bekannte TV-Serien, wie nun auch z.B. The Mentalist, hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung überwacht und im Falle einer Rechtsverletzung als Grund einer Abmahnung herangezogen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Serie The Mentalist bereits im Fernsehen ausgestrahlt wird. Sicherlich wird manch ein Serienfan von der Werbeunterbrechung und der Synchronfassung abgeschreckt – was jedoch nicht rechtfertigt, die Serie im Internet zu laden und zeitgleich zu verbreiten.

Wegen des unerlaubten Downloadangebotes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer 169,50 EUR Anwaltskosten und Schadensersatz für eine Serienfolge in Höhe von üblicherweise pro Folge 350,00 EUR. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 519,50 EUR.

Diese Forderung kann nicht in allen Fällen durchgesetzt werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen The Mentalist kritisch zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Hierbei muss unterschieden werden, ob der abgemahnte Anschlussinhaber Täter oder nur Störer ist. Täter ist derjenige, der die Tat begeht. Störer ist derjenige, der indirekt für eine Tat verantwortlich ist, z.B. wenn er seinen Internetanschluss Dritten überlassen hat.

Nach dem Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung für The Mentalist sollten folgende Grundregeln beachtet werden:

1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel
Nie einfach die geforderte Summe zahlen, die in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen The Mentalist gefordert wird. Selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstoßes einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie  viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen The Mentalist erhalten haben.  Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind  6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kanzlei Wachs Rechtsanwälte

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