Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Gravity" oder "Lone Survivor"

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Rechtsanwälte mahnen Filesharing an Filmen über Tauschbörsen ab

Was fordern die Abmahner?

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH seit mehreren Monaten und derzeit wieder aktuell den Film "Gravity" ab und beansprucht für sich die Zahlung von 815,00 EUR nebst Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Film ist laut boxofficemojo.com auf Platz 59 der "All Time Worldwide", also der erfolgreichsten Filme aller Zeiten. Dies entspricht dem guten Einspielergebnis in den USA von 55,7 Millionen $ am ersten Wochenende, also über der Hälfte der Produktionskosten von ca. 100 Millionen $. Dies erstaunt umso mehr, als es im Vergleich zu den meisten anderen Blockbustern ein ruhiger, mit nur drei Schauspielern und zwei Stimmen besetzter Film ist. Wer den Film "Gravity" im Jahre 2013 im Kino genossen hat und sich nun mit dem von der Kanzlei Waldorf Frommer formulierten Vorwurf des Illegalen Downloads in einer Tauschbörse konfrontiert sieht darf nicht glauben, dass die noch vorhandenen Kinotickets ihm weiterhelfen. Jedenfalls werden sie ohne weiteren Vortrag alleine nichts nützen.

Die "Sommer unseres Lebens" Rechtsprechung des BGH (12.05.2010, I ZR 121/08) stellt erhebliche Hürden für Abgemahnte auf: Danach besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht worden ist - welche zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt war - diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Der BGH hat die Anforderungen zwar in der Entscheidung vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12 – BearShare, zumindest was die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast angeht, relativiert, aber es gilt immer noch der Grundsatz der Täterschaftsvermutung.

Was sollten betroffene Anschlussinhaber tun?

Um nicht in die Gefahr einer einstweiligen Verfügung zu laufen ist es erwägenswert, fristgerecht eine Unterlassungserklärung für den Film "Gravity" abzugeben. Diese muss sich wesentlich von der unterscheiden, die die Kanzlei Waldorf in der Abmahnung mitgeschickt hat. Danach muss man sich überlegen, wie die tatsächliche Vermutung der o.g. „Sommer unseres Lebens" Rechtsprechung widerlegt werden kann. Hier können die o.g. Kinotickets aber beispielsweise kaum helfen. Schließlich muss man nicht zu Hause sein, um einen Download zu tätigen, andererseits würde ein zeitgleiches Besuchen einer Kinovorstellung, während Dritte zuhause Zugriff auf den Internetanschluss haben, schon deutlich für die Täterschaft eines Dritten sprechen.

Niemandem ist zu empfehlen, die Zahlung von 815 EUR (zum Beispiel für "Gravity" oder "Lone Survivor") kopflos zu leisten. Auch wenn die Verteidigungsstrategie nicht sogleich auf der Hand liegt: Ein erfahrener Anwalt weiß vorhandene Argumente gut auszubauen und bestehende Risiken realistisch einzuschätzen. Rufen Sie die Kanzlei Dr. Wachs an, ein erstes Gespräch zu den Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen ist kostenlos.