Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München: „ Die Unfassbaren – Now You See Me" (Film)

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Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt ganz aktuell Filesharing an dem Filmwerk „Die Unfassbaren – Now You See Me" für die Tele München Fernseh GmbH

1. Wer mahnt ab?

Die Abmahnung, die ich in diesem Beitrag behandeln möchte, stammt von einer der größten Abmahnkanzlein in Deutschland, den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München. Abgemahnt wird aktuell der Film "Die Unfassbaren - Now You See Me" im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH.

2. Worum geht es den Abmahnern?

Mit der Abmahnung werden angebliche Urheberrechtsverletzungen verfolgt.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern dabei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von pauschal 1028.- €.

3. Wie soll ich im Falle einer Abmahnung reagieren?

Reagieren Sie bitte nicht unüberlegt!

Sie sollten weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben oder gar zurücksenden, noch sollten Sie die geforderten 1028.- € anstandslos zahlen.

Selbst wenn die Abmahner mit ihren Vorwürfen im Recht sein sollten (was natürlich zunächst in Ihrem persönlichen Fall genau geprüft werden müsste), lassen sich die geforderten Kosten in den meisten Fällen deutlich herunterhandeln.

4. Fristen beachten!

Der erste Schritt ist die Prüfung, ob Sie überhaupt reagieren müssen.

Sollte das Ergebnis dieser Prüfung sein, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung begangen haben und Sie auch nicht aus anderen Gründen (z.B. Störerhaftung) urheberrechtlich verantwortlich sind, so müssten Sie auf die Abmahnung grundsätzlich nicht reagieren.

Sofern Sie aber urheberrechtlich verantwortlich sind, so sollte innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hier können Sie mit einer geschickten anwaltlichen Formulierung verhindern, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben.

5. 1 mal 1 bei Erhalt einer Abmahnung

1. Keinen Kontakt zur Gegenseite herstellen!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Fristen beachten!

4. Vor Fristablauf Anwalt einschalten!

Gerne helfe ich auch Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen (egal ob Urheberrecht, Filesharing, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, in der Kanzlei Newerla aus Bremerhaven finden Sie einen kompetenten und erfahrenen Partner in diesen Bereichen).

Gerne können Sie mir das Abmahnschreiben vorab per E-Mail zukommen lassen. Im Anschluss stehe ich Ihnen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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