Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen des Films Sabotage

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Kanzlei mahnt für Rechteinhaber Urheberrechtsverstöße durch Filesharing in Tauschbörsen ab

Im Auftrag des Rechteinhabers geht die Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Sabotage vor. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Das Problem bei dieser Art der Ermittlung ist jedoch, dass die Beweissicherung immer an der Haustür des Betroffenen endet – was dazu führt, dass keine Aussage darüber gemacht werden kann, wer den Film Sabotage heruntergeladen und verbreitet hat. Demnach ist immer offen, ob der registrierte Anschlussinhaber nun Täter oder Störer ist. Täter ist derjenige, der den Film geladen hat, Störer derjenige, der indirekt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. In vielen Fällen, die der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vorliegen, sind die Abgemahnten nur Störer und die Anschuldigung muss neu geprüft werden.

Was wird in der Abmahnung von Sasse und Partner wegen Sabotage gefordert?

Die Forderung der Abmahnung besteht aus unterschiedlichen Anteilen. Der Betroffene wird aufgefordert, einen Geldbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hinzu soll er widerrechtlich erlangte Kopien löschen und diese nicht mehr in Internet verbreiten.

Muss jeder diese Forderung in vollem Umfang erfüllen?

Nein. Es muss nach dem Erhalt der Abmahnung geprüft werden, unter welchen Bedingungen die jeweilige Rechtsverletzung stattgefunden hat. Danach kann entschieden werden, ob die Geldforderung nicht zumindest in Anteilen zurückgewiesen werden kann. Doch auch der Unterlassungsanspruch mit der Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte nicht vorbehaltlos erfüllt werden. Oftmals sind Abmahnungen bereits von der Gegenseite vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sollten nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht.

Lassen Sie sich nach dem Erhalt der Abmahnung von Sasse und Partner wegen Sabotage in jedem Fall beraten.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Sasse und Partner Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Sabotage:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

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