Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen Filesharing im April 2012 (Album "Born to Die" - Lana Del Rey)

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Wegen Urheberrechtsverletzung an Musikalben durch Filesharing werden durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg wieder zahlreiche Abmahnschreiben im Auftrag der Universal Music GmbH versandt.

Im April 2012 versendet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wieder Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzung u.a. am Musikalbum “Born to Die” von Lana Del Rey durch Filesharing bzw. illegalem Upload.

Weitere Musikwerke / Musikalben können ebenso Gegenstand dieser Abmahnschreiben sein. Ein Beschluss des Landgerichts München I vom 16.04.2012 auf Auskunfterteilgung gegen die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG aus München betrifft ausweislich der Anlage 3 folgende Musikalben:

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- “Born To Die” (Musikalbum) der Künstlerin “Lana Del Rey”

- “Back to Black” der Künstlerin “Amy Winehouse”

- “Lichter der Stadt” der Künstlergruppe “Unheilig”

- “Before The Dinosaurs” der Künstlerin “Aura Dione”

- “Fallen Empires” der Künstlergruppe “Snow Patrol”

- “Matter Fixed” des Künstlers “Marlon Roudette”

- “Beweg Dich Mit Mir” der Künstlergruppe “Glasperlenspiel”

- “Neighborhoods” der Künstlergruppe “Blink 182”

- “MDNA” der Künstlerin “Madonna”

- “Lioness: Hidden Treasures” der Künstlerin “Amy Winehouse”

Verletzungshandlung durch Filesharing:

Den Adressaten wird in etwa 10 Seiten vorgeworfen, über sogenannte  Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen, wie z.B. BitTornado, Vuze, Shareaza, Bittorrent) über den Internetanschluss die Dateien (Musiktitel, Filme oder E-Books) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten zu haben. Mitunter folgen vielpassagige Textbausteine über Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüchen z.B.  nach §§ 97 a, 101 Urhebergesetz (UrhG) und Auszüge über die sogenannte Störerhaftung der Anschlussinhaber.

Folgendes sollten Sie NICHT tun:

a) Keineswegs müssen Sie sich von der Kanzlei Rasch aus Hamburg unter Druck gesetzt fühlen und voreilig die Zahlung von meist 1.200 EUR angebotenem Vergleichsbetrag anweisen.

b) Trotz der knapp bemessenen Frist zur Abgabe der vorformulierten strafbewerten Unterlassungserklärung, sollten Sie diese ungeprüft NICHT unterzeichnen und nach Hamburg an die Kanzlei Rasch übersenden.

c) Nehmen Sie keinen telefonischen oder schriftlichen Kontakt mit den Rasch Rechtsanwälten auf, ohne sich vorher selbst rechtlichen Rat eingeholt zu haben.

d) Ignorieren Sie bitte auch nicht das Abmahnschreiben insgesamt oder lassen Sie die Frist verstreichen in der Hoffnung, die Sache würde im Sand verlaufen. Hier droht die Einleitung eines Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, das mit hohen Kosten verbunden ist.

Das empfehle ich Ihnen:

a) Bewahren Sie erst einmal Ruhe und notieren Sie sich die Handlungsfrist aus dem Abmahnschreiben.

b) Schauen Sie sich auf der ersten Seite des Abmahnschreibens der Kanzlei Rasch die Daten zum Musikwerk, Downloadzeitpunkt und - Uhrzeit genau an und klären Sie ab, ob die vorgeworfene Handlung nicht schon aus plausiblen Gründen unberechtigt sein könnte.

c) Zur rechtlichen Überprüfung des Abmahnschreibens insgesamt lassen Sie sich am besten von einem Spezialisten - einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt - helfen.

Dieser wird mit Ihnen das Prozess- und Kostenrisiko besprechen und Ihnen gegebenenfalls die Abgabe einer Unterlassungserklärung - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - empfehlen.

Der Versuch, mit juristischem Laienverstand eigene Erklärungen gegenüber der Kanzlei Rasch abzugeben, birgt die Gefahr, folgenschwere Fehler zu begehen, denn eine Unterlassungserklärung verpflichtet den Erklärenden 30 Jahre lang.

Die Kosten der eigenen Rechtsverteidigung durch einen Spezialisten machen rückwirkend betrachtet dann oft nur ein Bruchteil des drohenden Schadensersatzes oder Prozesskosten aus.

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