Abmahnung der Kanzlei APW für Universal Pictures: „Mama" (Film)

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Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar verfolgt ganz aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Mama" für die Universal Pictures International Germany GmbH

1. Wer mahnt ab?

Abgemahnt wird von der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar für die Universal Pictures International Germany GmbH. Es geht dabei um den Film "Mama".

2. Was ist das Anliegen der Abmahner?

Die APW Rechtsanwälte & Notar verfolgen Urheberrechtsverletzungen und fordern mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 530.- €

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

3. Wie auf die Abmahnung reagieren?

Bitte lassen Sie sich nicht zu voreiligen Handlungen hinreißen.

Unterschreiben Sie weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie die geforderten 530.- €.

Auch wenn die Vorwürfe der Abmahner zutreffend sind, lassen sich die geforderten Kosten in den meisten Fällen noch deutlich senken.

4. Keine Fristen versäumen!

Zunächst muss geprüft werden, ob Sie überhaupt reagieren müssen.

Sofern eine Prüfung nämlich ergibt, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung begangen haben und Sie auch nicht aus anderen Gründen (z.B. Störerhaftung) verantwortlich sind, bräuchten Sie überhaupt nicht zu reagieren.

Ergibt die Prüfung Ihres Falles allerdings, dass eine urheberrechtliche Verantwortlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, so sollte innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Durch eine geschickte anwaltliche Formulierung lässt sich erreichen, dass die Erklärung ausreicht, Sie aber kein Schuldanerkenntnis abgeben.

5. Erste Hilfe bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Ignorieren Sie die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung!

3. Auf Fristen achten!

4. Vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Sofern auch Sie eine Abmahnung aus dem Bereich des Urheberrechts erhalten haben, bin ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich behilflich.

Kontaktieren Sie mich doch einfach unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch. Gerne können Sie mir das Abmahnschreiben auch vorab per E-Mail oder Fax (natürlich auch ganz unverbindlich) zukommen lassen.

Mein oberstes Ziel ist es, dass Sie auch zusammen mit meinem Anwaltshonorar weniger an die Abmahner zahlen, als ursprünglich von diesen gefordert wurde. In den meisten Fällen lässt sich dieses Ziel erfahrungsgemäß erreichen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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