Abmahnung der APW Rechtsanwälte & Notare wegen „der Medicus“ im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH

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Abmahnung erhalten was tun?

Anscheinend hat es sich noch nicht weitläufig genug rumgesprochen, dass das Runterladen von Filmen im Internet zu weitreichenden Konsequenzen führen kann, sollten hierbei unerlaubt Peer-to-Peer Netzwerke genutzt werden. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall gehen die APW Rechtsanwälte & Notare wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film „der Medicus“ gegen Internetanschlussinhaber vor. Den Betroffenen wird zur Last gelegt, den Film geladen und damit zeitgleich verbreitet zu haben. Die Forderung und Folgen solch einer Abmahnung wegen Filesharing sind weitreichend, jedoch die wenigsten wissen, dass sie sich gegen diese Ansprüche und Gefahren wehren können.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Forderung der Abmahnung besteht aus fünf Anteilen: Der Empfänger wird aufgefordert, den Film „der Medicus“ nicht weiter zu verbreiten und unerlaubt erlangte Kopien zu löschen. Hinzu soll er Schadensersatz und Anwaltskosten erstatten. Letztendlich wir der Abgemahnte verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Muss der Empfänger der Abmahnung von APW wegen „der Medicus“ diese Ansprüche immer erfüllen?

Nein. Einzelfallabhängig muss durch einen Anwalt geprüft und bewertet werden, ob die Gegenseite die Ansprüche wirklich in vollem Umfang durchsetzen kann. Hierbei spielt es eine entscheidende Rolle, wer die Rechtsverletzung begangen hat – Anschlussinhaber oder Dritte. Weiterführend muss die Geldforderung auch hinsichtlich der Angemessenheit hinterfragt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Anwälte überhöhte Geldbeträge, die einer Prüfung nicht standhalten können. Die Gegenseite geht in der Abmahnung von APW wegen „der Medicus“ davon aus, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Daher sollte jede Abmahnung durch einen eigenen Anwalt kritisch hinterfragt werden.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle einer Abmahnung?

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer APW Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk „der Medicus“

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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