Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte – IPforce One GmbH – "5150 Elm’s Way"

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Im Auftrag der Firma IPforce One GmbH sprechen die Winterstein Rechtsanwälte zurzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke, an denen die IPforce One GmbH ausschließliche Rechte innehaben soll. Unter anderem handelt es sich um den Titel

„5150 Elm’s Way“ .

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll das Filmwerk ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin in einer Tauschbörse anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein. Dies geschieht in der Regel bereits durch das Herunterladen der Datei selbst.

Aus diesem Verstoß gegen §§16, 19a UrhG machen die Winterstein Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Letztere sollen, eine sofortige Klärung der Angelegenheit vorausgesetzt, bei EUR 506 liegen. Der Schadensersatz wird nicht näher beziffert, insgesamt wird zur Abgeltung der Zahlungsansprüche ein Pauschalbetrag von EUR 850 verlangt.

Von der vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Forderung sollte unbedingt Abstand genommen werden, auch wenn die Fristen in dieser Hinsicht vergleichsweise knapp bemessen sind.

Vielmehr sollte von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenten Rechtsanwalt zunächst umfassend geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Selbstverständlich kann sich der Anschlussinhaber bei Vorliegen der entsprechenden Umstände entlasten. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Richtig ist auch, dass die Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Von der vorschnellen Unterzeichnung raten wir dennoch dringend ab. In der verwendeten Fassung kann diese nach unserer Rechtsauffassung als Schuldanerkenntnis gewertet werden. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.

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