Abmahnung Waldorf Frommer wegen illegalem Tauschbörsenangebot - was tun?

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Twilight Saga (Trilogie) - Tele München Fernseh GmbH Co

Auch nach der Klagewelle der Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehen unserer Kanzlei weitere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ein.

In einer neueren Abmahnung waren sogar gleich 3 Werke gleichzeitig betroffen, die bei einem Download in einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern angeboten und dadurch das Recht des öffentlichen Zugänglichmachens nach § 19a UrhG verletzt worden sein soll.

§ 19a UrhG

Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Da es sich dabei um eine Trilogie (Twilight Saga – Eclipse Biss zum Abendrot, New Moon Biss zur Mittagsstunde, Twilight Biss zum Morgengrauen) mit drei Filmen handelt, werden die üblichen Gebührenforderungen beinahe verdoppelt.

Die im Schreiben genannten Ansprüche (Unterlassung, Schadenersatz, Anwaltskosten) sollen bei Zahlung eines Vergleichsvorschlags in Höhe von 1.878 EUR und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erledigt sein.

Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen

1. Unterlassungserklärung, ist auch modifizierte Unterlassungserklärung möglich?

Eine Unterlassungserklärung sollte immer vor Ihrer Unterzeichnung geprüft werden, Sie gehen darin weitrechende Verpflichtungen ein und eine unterschriebene Erklärung wirkt für mehrere Jahre. Es ist dabei möglich durch Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung ebenfalls die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung auszuräumen, diese sollte jedoch durch einen Spezialisten erstellt und auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Eine ungültige Erklärung führt hingegen zu einem erhöhten Risiko, dass der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird.

2. Schadensersatz und Anwaltskosten – muss ich in jedem Fall bezahlen?

Um die Ansprüche und deren Höhe zu beurteilen, sollten Sie zunächst prüfen, um welche Art von Rechtsverletzung es sich handelt, d.h. den Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes (Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Provider, Dateiname) hier muss zunächst unterschieden werden, ob der Anschlussinhaber selbst verantwortlich ist oder Familienangehörige oder Mitbewohner die Rechtsverletzung begangen haben. Im Ergebnis kann eine Aussage zu den Ansprüchen und der Höhe der Forderungen gemacht werden.