Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment: Hangover 3
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Frommer, Hangover 3, AbmahnungUnterlassungserklärung und Vergleichsangebot in Höhe von 956,00 EUR gefordert
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer nimmt Anschlussinhaber im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmBH wegen dem Film
Hangover 3
in Anspruch.
Anders als in dem Film sind es die Rechteinhaber, die auf der Jagd nach „Gesetzesbrechern" sind.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p).
Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.
Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet. Dieses beträgt hier 956,00 EUR
Ob Sie im Falle einer solchen Abmahnung für den behaupteten Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden. Wir bieten hierzu eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in der wir über Risiken und Chancen einer Verteidigung aufklären.
Weder haftet der Anschlussinhaber automatisch als Störer noch als Täter. Maßgeblich ist hier insbesondere die persönliche Wohnsituation, d.h. ob beispielsweise Familienmitglieder als Täter in Betracht kommen.
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