Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH – "Das Konzert"

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Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke ab. Zu den abgemahnten Titeln zählt derzeit unter anderem der französische Publikumserfolg

„Das Konzert" .

Die entsprechende Datei soll von den betroffenen Anschlussinhabern ohne Erlaubnis der Firma Tele München im Rahmen einer Tauschbörse anderen Teilnehmern zum Download zur Verfügung gestellt und dadurch im Sinne von §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend (§97 UrhG).

Neben der Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines außergerichtlichen Vergleichsbetrages von EUR 956 verlangt. Davon umfasst sind Anwaltskosten in Höhe von EUR 506 und EUR 450 Schadensersatz.

Um die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die bezeichnete Rechtsverletzung zu untermauern zitiert die Kanzlei Waldorf Frommer aus der einschlägigen Rechtsprechung. Insoweit ist allerdings zu beachten, dass auch das in diesem Zusammenhang herangezogene Institut der  Störerhaftung eine Inanspruchnahme nicht ohne weiteres begründen kann. Vielmehr setzt das Eingreifen die Verletzung von einzelfallbezogenen Prüfungs- und Überwachungspflichten voraus.

Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnet werden. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und der geltend gemachten Zahlungsansprüche. Zwar besteht bei einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers, allerdings geht die Erklärung in der verwendeten Fassung nach unserer Rechtsauffassung deutlich darüber hinaus. Angesichts der vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollten Sie aber umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Häufig lassen sich bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.

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