Abmahnung RAe Waldorf Frommer wegen des Films Zwei vom alten Schlag

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Kanzlei mahnt für die Warner Bros. Entertainment GmbH Filesharing von Film über Tauschbörsen ab

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH verfolgt die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen und wirft ihnen vor, die US-amerikanische Filmkomödie „Zwei vom alten Schlag“ mit Robert De Niro, Sylvester Stallone und Kim Basinger in den Hauptrollen ohne Berücksichtigung von Urheberrechten durch eine Beteiligung an einem P2P-Netzwerk Dritten zu einem illegalen Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Innerhalb sehr kurzer Frist verlangen die Anwälte zum einen die Abgabe einer strafbewehrten vorgefertigten Unterlassungserklärung und zum anderen, im Rahmen eines Vergleichsangebots, die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 815 €.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, beachten Sie Folgendes:

  • keinen Kontakt mit den Anwälten Waldorf Frommer aufnehmen,
  • die gesetzte Frist beachten,
  • die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben,
  • keine Zahlung ohne Absprache vornehmen,
  • anwaltlichen Rat einholen.

Übermitteln Sie uns das vollständige Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail oder per Fax. Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos. Lassen Sie sich beraten, damit das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.