Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte i.A.d. CTB Film Company wegen des Films Iwan Zarewitsch und der graue Wolf 2

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Nimrod, Iwan Zarewitsch, Bockslaff
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Berliner Kanzlei verfolgt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen

Die Rechtsanwaltskanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR aus Berlin verfolgt im Auftrag der CTB Film Company im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der russische Film "Iwan Zarewitsch und der graue Wolf 2".

Die Anwälte werfen in den Abmahnungen Internetnutzern eine Beteiligung an einem Filesharingnetzwerk vor, bei welcher der Spielfilm ohne Berücksichtigung von Urheberrechten Dritten weltweit öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Innerhalb einer recht kurzen Frist wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird der Abschluss eines Vergleich angeboten, nach dem die Abgemahnten als pauschalierten Schadensersatz 990,20 € zu zahlen haben. 

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir,

  •                        die Frist zu beachten und sich innerhalb der Frist anwaltlichen Rat einzuholen,
  •                        die vorformulierte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterschreiben,
  •                        keine Zahlung ohne Absprache vorzunehmen
  •                        und die Nimrod Rechtsanwälte nicht zu kontaktieren.

Übermitteln Sie uns das vollständige Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung RAe FAREDS wegen des Films Dallas Buyers Club
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung RAe Waldorf Frommer wegen des Films Zwei vom alten Schlag