Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – GSDR GmbH – "Anthony Rother meets Loveparade – The Art of Love"

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Die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der GSDR GmbH Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Gegenstand aktueller Abmahnungen ist unter anderem die unerlaubte Verwertung der geschützten Tonaufnahme

„Anthony Rother meets Loveparade – The Art of Love“ .

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, eine Kopie des streitgegenständlichen Werkes sei über ihren Internetanschluss im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern ohne Erlaubnis der GSDR GmbH zum Download angeboten worden sein. Die GSDR GmbH soll über die ausschließlichen Rechte an der Tonaufnahme verfügen, wobei aus unserer Sicht weiterhin ungeklärt ist, über welche Rechte das Unternehmen konkret verfügt.

Aus einem Verstoß gegen §19a UrhG machen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 450 gefordert, mit dem die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten sowie Schadensersatz abgegolten werden sollen.

Auch in Anbetracht der regelmäßig vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollte die Unterlassungserklärung, die den Abmahnschreiben als Entwurf beigelegt ist, nicht unterzeichnet werden. Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich dabei faktisch um ein Schuldanerkenntnis. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition würde damit aufgegeben. Dennoch sollten Sie, um ein unnötiges Prozessrisiko abzuwenden, umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Zunächst sollte durch einen fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Zwar kann der Rechteinhaber im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen. Die Wiederholungsgefahr kann aber zum Schutz Ihrer Rechte unter Umständen auch durch Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

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