Abmahnung I Love You Phillip Morris durch Rechtsanwalt Auffenberg iAd. Alamode Filmdistribution OHG

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Der Film " I Love You Phillip Morris " läuft heute (am Donnerstag, den 29.04.2010) bundesweit in den Kinos an. Doch in Internet-Tauschbörsen ist der Film bereits zu finden.

Internet-Tauschbörsen sind Filesharing Netzwerke wie BitTorrent, eDonkey oder Gnutella. Über diese kann ein Teilnehmer mittels einer Software (einem sog. Filesharing Clienten) wie etwa Vuze, eMule, Bearshare, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa Dateien anbieten und von anderen Teilnehmern Dateien herunterladen. Zumeist wird mit dem Download auch zeitgleich die Datei zum Download für andere Teilnehmer angeboten. Handelt es sich bei der Datei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so ist dieser Vorgang ein öffentliches Zugänglichmachen iSd. § 19a UrhG und ohne ein entsprechendes Recht hierzu stellt dieser Vorgang eine Urheberrechtsverletzung dar.

Markus Rassi Warai
Rechtsanwalt
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 3856572
Web: http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de
E-Mail:
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Mediation

Gegen ebensolche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk " I Love You Phillip Morris " geht nunmehr auch die Alamode Filmdistribution OHG aus München vor. Sie lässt Urheberrechtsverstöße über Internet Filesharing Tauschbörsen durch den Rechtsanwalt Stefan Auffenberg verfolgen. Ein vorrangiges Interesse der Alamode Filmdistribution OHG dürfte in der frühzeitigen Eindämmung der Verbreitung von sogenannten Line-Dubbed Raubkopien liegen. Denn wer den Film bereits in den heimischen vier Wänden konsumiert hat, wird hierzu kaum mehr ein weiteres mal ein Kino aufsuchen.

Gegen einen Rechtsverletzer stehen der Alamode Filmdistribution OHG Ansprüche auf Unterlassung, sowie auf Schadensersatz und den Ersatz von Aufwendungen zu. Diese werden zunächst mit einer Abmahnung außergerichtlich geltend gemacht. In der ausgesprochenen Abmahnung bietet Rechtsanwalt Stefan Auffenberg dem Empfänger (idR der Internetanschlussinhaber) an, von der weiteren Geltendmachung der Ansprüche abzusehen, soweit der Anschlussinhaber einen Pauschalbetrag an die Alamode Filmdistribution OHG und fristgerecht eine Unterlassungserklärung abgibt. Dem Schreiben liegt bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung anbei. Diese anliegende Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht voreilig abgegeben werden, da dies von den Gerichten regelmäßig als Schuldanerkenntnis gewertet wird.

Die in der Abmahnung enthaltenen kurzen Fristen sollten in jedem Fall beachtet werden, andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung und damit unweigerlich höhere Kosten.

Patentrezepte, die sich auf alle Abmahnangelegenheiten übertragen lassen, gibt es leider nicht. Anzuraten ist daher die umfassende Prüfung der Abmahnung und der ihr zugrunde liegenden Umstände, sowie die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.