Abmahnung "Hitman Absolution" der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, modifizierte Unterlassungserklärung, Hitman, Abmahnung, Computerspiel, Reichelt Klute Aßmann, Hitman Absolution
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Die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (.rka) mahnen derzeit für die Koch Media GmbH in Bezug auf das Computerspiel "Hitman Absolution" ab

Die Abmahnwelle reißt nicht ab. Neben vielen Abmahnungen aus dem Bereich Musik und Film erreichen meine Kanzlei in letzter Zeit verstärkt Abmahnungen in Verbindung mit Computerspielen.

1. Wer mahnt ab?

Heute geht es um eine Abmahnung aus dem Bereich der Computerspiele, die mir vor wenigen Tagen vorgelegt wurde. Abgemahnt wird von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann (.rka) für die Koch Media GmbH. Im Fokus der Abmahnung steht das Computerspiel „Hitman Absolution“. Die Koch Media GmbH hat die Vertriebsrechte der Fa. Square Enix Ltd. für dieses Spiel.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Worum geht es überhaupt?

Es wird mit der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass der Adressat der Abmahnung in Onlinetauschbörsen ( P2P, also Peer-to-Peer; Filesharing) unerlaubt das urheberrechtlich geschützte Computerspiel „Hitman Absolution“ heruntergeladen haben soll.

3. Was sind die Forderungen der Abmahner?

Der Adressat der Abmahnung wird zunächst aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Es kann nicht oft genug erwähnt werden, dass die vorgelegte Erklärung in dieser Form keinesfalls unterschrieben werden sollte.

Zusätzlich wird noch pauschal ein Betrag von 800.- € für Rechtsanwaltkosten und Schadensersatz gefordert.

4. Ich habe eine Abmahnung erhalten, was ist zu tun?

Die Abmahner versuchen mit der Nennung hoher Streitwerte offenbar Druck auszuüben, um den Adressaten zu einer vorschnellen Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung sowie Zahlung der 800.- € zu bewegen.

Bitte bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinesfalls vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf!

Sie sollten zwar die gesetzten Fristen nicht ignorieren, wie bereits geschrieben sollten Sie aber auch bitte nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben.

Mit der Abgabe der vorgefertigten Erklärung würden Sie nämlich ein Schuldanerkenntnis sowohl in Bezug auf die behaupteten Urheberrechtsverletzungen als auch den geforderten Betrag von 800.- € abgeben. Einmal abgegeben lässt sich die Erklärung grundsätzlich nicht mehr zurücknehmen!

Sollte eine Prüfung ergeben, dass ein Urheberrechtsverstoß leider vorliegt, wäre eine abgeänderte Unterlassungserklärung zu empfehlen (oft auch unter dem Begriff „modifizierte Unterlassungserklärung“ bekannt).

Hiermit würden Sie sich nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten und auch kein Schuldanerkenntnis abgeben. Die Erklärung würde nämlich rechtsverbindlich aber ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden.

Wenn allerdings kein Verstoß vorliegt, müssten Sie auch keine Erklärung abgeben.

Zunächst müsste aber erstmal Ihr Einzelfall konkret geprüft werden.

Selbst wenn ein Urheberrechtsverstoß unbestreitbar vorliegen sollte, lässt sich mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation oft eine deutliche Reduzierung der geforderten Kosten erreichen

Handlungsempfehlung, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

1. Kein Kontakt zur Gegenseite ohne anwaltliche Unterstützung !

2. Keine ungeprüfte Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung!

3. Fristen nicht versäumen!

4. Vor Fristablauf anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen!

Ich stehe Ihnen gerne mit meiner Erfahrung aus über 100 Abmahnfällen gerne zur Verfügung. Mein oberstes Ziel ist es, das für Sie wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen.

Sofern Sie Interesse an einer Beratung oder Vertretung durch mich haben, können Sie mich sehr gerne (zunächst völlig unverbindlich und kostenlos) kontaktieren und mir auch gerne vorab das erhaltene Abmahnschreiben übersenden.

Im Anschluss können wir gerne Ihren persönlichen Fall in Ruhe besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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Leserkommentare
von Rechtsanwalt Peter Lamprecht am 03.06.2013 15:04:55# 1
Das ist eine Empfehlung der Redaktion? Nichts gegen Sie Herr Kollege, Sie schreiben ja nichts falsches, aber da habe ich schon informativere Artikel gelesen. Jedenfalls werden ähnliche Artikel zu Dutzenden jede Woche auf dieser Seite veröffentlicht.

MfG
RA Lamprecht
    
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