Abmahnung Filesharing / Urheberrechtsverletzung Waldorf Frommer etc.

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Kanzlei hat Höhe des Schadensersatz in Abmahnschreiben der neuen Gesetzeslage angepasst

Nach einer kleineren Pause (Grund war die Anpassung der Abmahnungen wegen der Gesetzesänderung) werden von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer zurzeit wieder zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Um die anderen bekannten Kanzleien ist es offensichtlich (so jedenfalls nach unserer Erfahrung der zurückliegenden Woche) etwas ruhiger geworden.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben die Abmahnung der neuen Gesetzeslage angepasst. Statt der ursprünglich geforderten Rechtsanwaltskosten von 506,00 Euro für einen Film werden derzeit "nur" noch 215,00 Euro gefordert. Dafür wurde allerdings der Schadensersatz erheblich erhöht. Statt bisher 450,00 Euro werden nunmehr 600,00 Euro für einen Film gefordert. Im Ergebnis sieht sich derjenige, der eine Abmahnung wegen eines Films erhalten hat also einer Gesamtforderung von 815,00 Euro gegenüber.

Detaillierte Informationen über die Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten Sie hier: http://kanzlei-wrase.de/abmahnung/waldorf-frommer.html.

Die innerhalb der jeweiligen Abmahnung geltend gemachten Ansprüche sind stets identisch. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz.

Treffen Sie keine unüberlegten Entscheidungen! Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen.

Die geltend gemachten Ansprüche können in jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich. Sie sollten daher keine vorschnellen und unüberlegten Handlungen treffen.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung (http://kanzlei-wrase.de/urheberrecht/urheberrechtsverletzung.html) begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Gerade im Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung (http://kanzlei-wrase.de/urheberrecht/abmahnung-urheberrechtsverletzung/unterlassungserklaerung.html) gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Oftmals beinhalten derartige vorformulierte Erklärungen mehr Verpflichtungen als notwendig.

Wichtig ist zudem – sofern eine Haftung in Betracht kommt – die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen.

Details und weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Website hier: http://kanzlei-wrase.de/urheberrecht.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen urheberrechtliche Abmahnungen diverser Kanzleien vertreten. Nähere Informationen über Abmahnungen, die durch andere Kanzleien ausgesprochen werden, erhalten Sie hier: http://kanzlei-wrase.de/abmahnung.html.

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentranzparenz zu bieten.

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