Abmahnung Filesharing – Hohe Kosten vermeiden!

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Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben ist äußerste Vorsicht geboten. Zunächst ist rechtlich zu überprüfen, ob die Abmahnung evt. rechtsmissbräuchlich ist. Auch wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollten Sie zwingend einen Rechtsanwalt konsultieren. Wenn Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Abmahner unterschreiben, ist damit meist ein sehr weitgehendes Schuldeingeständnis verbunden. Zudem ist die Vertragsstrafe oft viel zu hoch angesetzt. Schon aus diesem Grunde ist es ratsam zumindest eine kurze Beratung bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

Bei der Abmahnung wegen Filesharing wird neben der Unterlassungserklärung auch eine Geldleistung von Ihnen abverlangt. Auch diese Kosten sind meist viel zu hoch. Es werden hohe Streitwerte zugrundegelegt anhand derer die angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten berechnet werden. Zudem wird mit der Abmahnung wegen Filesharing ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Juristisch besteht jedoch nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie tatsächlich der Täter sind, also die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben. Oft sieht die Abmahnung ein Vergleichsangebot vor, welches als Entgegenkommen der Abmahner dargestellt wird.

Naser Mansour
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Natürlich muss die Konsultierung eines Rechtsanwaltes sich für Sie lohnen. Es lohnt sich, wenn eine Verringerung der Risiken erreicht wird!

Hinweis: Vermeiden Sie hohe Kosten und begehen Sie nicht den Fehler eine Abmahnung weger einer Urheberrechtsverletzung einfach zu ignorieren!

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